Neue Sound-Kennzeichnung bei Reifen

Vorgabe von Geräuschgrenzwerten ab 10/2009

Ihre Zahl ist schier unendlich – die der Verordnungen und Richtlinien für die Mitgliedsländer der EU. Mit der Richtlinie ECE-R 117 hat die EU nun auch Grenzwerte für das Abroll-Geräusch von Reifen festgelegt. Reifen, die diese Grenzwerte erfüllen, tragen als Kennzeichen ein “S” (“Sound”) auf der Reifenflanke (im Anschluss an die Genehmigungsnummer).

Nach einer Meldung des Bundesverbandes Reifenhandel und des Vulkaniseur-Handwerks BRV wird die Bundesregierung die ECE-R 117 ohne Abstriche umsetzen. Damit ist es ab nach einer Übergangsfrist nicht mehr erlaubt, Reifen ohne diese Kennzeichnung zu verkaufen.
Als Termine gelten:
* für Pkw-Reifen (nach ECE-R 30)
mit einem Querschnitt bis 185 Millimeter der 1. Oktober 2009
* für Pkw-Reifen (nach ECE-R 30)
mit einem Querschnitt von 185 bis 215 Millimeter der 1. Oktober 2010
* für Pkw-Reifen (nach ECE-R 30) mit einem Querschnitt
über 215 Millimeter der 1. Oktober 2011

Der BRV informiert weiter, dass diese Fristen auf die Warenwirtschaft bei Reifenbeständen wirken.
Betriebe sollten als erstes ihre Bestände an Pkw-Reifen (mit eine Querschnitt unter 185 Millimetern) ins Auge fassen oder über Aktionen verkaufen, da Reifen dieser Kategorien ohne S-Kennzeichnung nur noch bis 30. September 2009 verkauft werden dürfen.

Comments

  1. Fredi says:

    Wie seiht es für den Verbraucher aus? Dürfen Reifen ohne die Kennzeichnung ab dem Stichtag noch gefahren werden, oder ist das Verkaufsverbot gleichzeitig auch ein Gebrauchsverbot?

  2. Mustermann says:

    [...]..hier geht es um den Hanel mit Reifen und nicht ums fahren. Einfach mal bei google eingeben: ECE-R 117.

    Die richtigen Reifen aufgezogen zu haben, ist auch eine Frage des Anspruchs an die eigene Sicherheit.

    Ich jedenfalls habe schon seit zwei Wochen meine Winterschlappen drauf!

    Das kost’ zwar mehr Benzin, ist mir aber wichtig, wenn morgens die Straßen verschneit oder glatt sind.

  3. S. Knorr says:

    Wiedereinmal ein klares Beispiel wie wenig durchdacht solche Entscheidungen eigentlich sind!
    Wer einen solchen Schwachsinn vorschreibt kann wirklich nur als realitätsfremd bezeichnet werden.
    Ich fahre einen Offroader der auch im schweren Gelände eingesetzt wird, wegen meiner Tätigkeit als Hundeführer und zum Holz machen.
    Da kann ich nix mit Sonntagsfahrerflüsterprofilchenreifen anfangen. Da müssen grobe Stollen drauf sein.
    Die werden aber wohl keine “Soundprüfung” bestehen ….. und da bin ich nicht der einzige Betroffene würde ich sagen.
    Gott sei Dank entspricht meine Reifengröße von 31×11,5 einer Breite von 295mm ……. das heißt ich muss mir erst im Sommer 2011 Gedanken machen.
    Allerdings bin ich mir relativ sicher das es, wie immer, “Ausnahmeregelungen” geben wird ……

Trackbacks

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