Fr, 25th Juli, 2008 - Posted by
Die Zahl der Gasrebellen liege bundesweit bei 500 000. Doch auch sie werden sich für das nächste Jahr neue Gedanken zum Gasbezug machen müssen. Denn dort, wo durch den BGH festgestellt wurde, dass rechts-unwirksame Preiserhöhungsklauseln in Sonderverträgen stehen, wurden die alten Verträge gekündigt. Wer als “Rebell” seine Rechnung kürzte oder er seine Abschlagszahlungen und die Abrechnung unter Vorbehalt bezahlte, wird sich spätestens ab dem 1, Januar 2009 nach einem neuen Versorger umschauen müssen.
Viele Gasversorger haben erneut zum Herbst weitere Preiserhöhungen angekündigt. Das nun liegt auch daran, dass Gas-Tarife seit den 60-er Jahren an den Rohölpreis gekoppelt wurden und mit Zeit-Verzug ( einem time-lag) dessen Verlauf annehmen. Erhöhungen sind also unvermeidlich.
Bundesweit werden die Gasversorger die Gastarife bis zum Jahresende um durchschnittlich 20 Prozent erhöhen. Wer bei solchen Preissteigerungen den Tarif oder den Gasanbieter wechseln möchte, sollte nun auf möglichst lange Preis-Garantien achten oder aber zum vorerst noch höheren Fixpreis-Angebot je kWh für mindestens 12 Monate abschließen. Im zweiten Fall werden weitere Erhöhungen bereits vorweggenommen; der Tarif ist also zunächst höher als der Standard- oder Normaltarif zu Bestabrechnung.
Mit einer Preisgarantie räumt der Gasversorger einen Festpreis für einen bestimmten Zeitraum ein. Werden innerhalb dieser Zeit die Tarife erhöht, zahlt man bis zum Ablauf der Garantie noch die alten Preise. Daher gilt zunächst die Faustregel: Je länger die Festpreis-Garantie, desto besser. Doch ist nicht jede Preisgarantie auch eine solche.
Meist werden die Festpreise für 12 Monate eingeräumt. Da sich die Erdgaspreise im Laufe des nächsten Jahres noch weiter verteuern werden, kann eine solche Preis-Garantie für den Verbraucher pro Monat bares Geld wert sein.
Vorsicht ist allerdings bei mehrjährigen Preisgarantien geboten - diese Tarife sind häufig bereits so teuer, dass man nur spart, wenn die Gaspreise über mehrere Jahre stark ansteigen. Bei derzeit wieder fallenden Ölpreisen ist eine solche Entwicklung jedoch keinesfalls sicher.
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Jetzt geht es wieder 40% rauf, es wird Zeit das die Leute den Gasanbieter wechseln.
Gasrebellen,
von denen es in der Republik an die 500 000 gibt, sind der Auffassung, dass erst gegen Jahresende gekündigt werden sollte, um den Versorger zu wechseln.
G r u n d : wegen der aktuell gültigen BGH-Urteile, in denen festgestellt wurde, dass die meisten Preiserhöhungsklauseln bei vielen Millionen GAS-Sonderverträgen geradezu unwirksam sind und eine Erhöhng nicht statthaft war (!!!), wäre der nächste Schritt,erstmal durch den Anwalt überzahlte Beträge zurückzufordern, sofern man mit Vorbehalt an den abzockenden Versorger bezahlt hat…oder man Widerspruch gegen die Erhöhungen der letzten drei Jahre erhoben hatte (siehe auch http://www.vsbd-gaspreis.de).