Di, 1st Juli, 2008 - Posted by
rbw. Vor Jahren noch gab es Zweifel, als allein reisende Kraftfahrer Anhalter meist jüngeren Alters mitnahmen. Heute wird für solche Fahrten mit Fremden eine Insassen-Unfallversicherung nicht mehr erforderlich. Personen im Fahrzeug des Unfallverursachers sind durch dessen Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert.
Bedeutend besser ist eine allgemeine Unfallversicherung, die nicht nur für Personenschäden bei einem verschuldeten Auto-Unfall aufkommt. Gelten sollte daher: Nicht Insassenunfall- sondern allgemeine Unfallversicherung.
Eine Insassenunfallversicherung leistet nur dann, wenn für die Folgen des Unfalls beim Unfall-Opfer die Kfz-Versicherung des Unfall-Verursachers nicht leistet. Riskantes Beispiel: Der Unfallverursacher ist nicht zu ermitteln, weil er Fahrerflucht begangen hat oder weil dessen Kfz nicht versichert war.
Die Insassen-Unfallversicherung kann nach dem Pauschal-System oder nach dem Platz-System abgeschlossen werden.
Einmal sind sämtliche Plätze des Fahrzeugs versichert, beim Platzsystem nur bestimmte Plätze. Als Zusatzleistungen können Kranken-Tagegeld und Krankenhaus-Tagegeld aufgenommen werden.
So überschneidet sich die Deckung der Insassen-Unfallversicherung mit der
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Wenn nur auch die junge Generation, die sich in Ausbildung oder in jungen Berufsjahren befindet,
das mt der Unfall-V. kapieren würde.
Was machen die nicht alles in ihrer Freizetot,
ohne daran zu denken, dass auch ausserhalb der Arbeitszeit einiges passieren könnte, wenn auch (hoffentlich) nicht muss und nicht wird…
Also - auch ihr Eltern -, eine Unfall-V. ist ein
“Must Have” und kein “Was des wieder koscht…?!”
Ohne UV - ein absolutes no go!