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AXA mit veränderter KFZ-Versicherung

Mo, 23rd Juni, 2008 - Posted by Saskia -

Seit dem 1. Mai dieses Jahres sind die Berechnungsgrundlagen der KFZ-Versicherungen beim AXA Versicherungskonzern verändert. Neu ist, dass diese nun nach der Postleitzahl des Wohnortes der Halter berechnet werden und nicht mehr wie üblich nach dem amtlichen Kennzeichen. Der Grund, der zu dieser maßgeblichen Veränderung führte, ist eine Regelung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die im Frühherbst dieses Jahres wirksam wird: Landesbehörden haben ab September die Möglichkeit, auf die Neuzuteilung des Kennzeichens nach einem Umzug zu verzichten. Das heißt also, dass Autofahrer ihre bisherigen Kfz-Kennzeichen auch nach Umzug innerhalb eines Bundeslandes behalten können, solange die Bundesländer diese Regelung auch befolgen.

Bei der AXA Versicherung ist darüber hinaus noch die Dauer bei Neupreisentschädigungen für Pkw innerhalb der Komfortdeckung optimum plus verdoppelt worden und zwar von zwölf auf 24 Monate. Die AXA übernimmt dabei den Betrag, der gebraucht wird, um ein gleichwertiges neues Fahrzeug zu kaufen. Auch werden die Zulassungs- und Überführungskosten, die für das neue Fahrzeug zu Stande kommen, von der Versicherung getragen. Das besondere an der Leistungserweiterung ist auch, dass sie sowohl für neue als auch für bestehende Verträge mit dem Baustein optimum plus anwendbar ist. Mithilfe des Bausteins optimum plus ist die AXA Versicherung der erste Versicherer, der für seine Privatkunden eine Allgefahrdeckung im Jahre 2007 lanciert hatte. Es gibt nur wenige absichtlich herbeigeführte Schäden oder in extremen Ausnahmezuständen entstandene Schäden, die nicht versichert werden, wie beispielsweise Fahren ohne Führerschein oder Krieg. Ansonsten erweitert der Tarif die Vollkasko-Deckung um Schadensereignisse, die früher nicht unter diese Definition fielen.

Category : KFZ / Versicherung

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