Di, 17th Juni, 2008 - Posted by
„Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“, heißt es in der Werbung. Nicht umsonst. Zwar arbeiten die pharmazeutischen Unternehmen daran, unerwünschte Begleiterscheinungen wie Müdigkeit, Konzentrationsprobleme oder Magenschmerzen so weit wie möglich auszuschließen. Gänzlich unterbunden werden können sie allerdings noch nicht, zumal jeder anders auf die Inhaltsstoffe reagiert. Der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. und der TÜV Rheinland warnen deshalb davor, sich ans Steuer zu setzen, wenn Schmerzmittel eingenommen werden müssen und noch kein ärztliches „o.k.“ vorliegt. Anderenfalls kann es teuer werden, weil die Kfz-Versicherung nach einem Unfall nicht zahlt.
Verschrieben werden opiumhaltige Medikamente, die sich negativ auf die Leistungsfähigkeit auswirken, unter anderem bei nervlich oder tumorbedingten Schmerzen und rheumatischen Beschwerden. Mit Nebenwirkungen muss man vor allem zu Beginn der Therapie rechnen, wenn der Körper sich noch nicht auf die Wirkstoffe eingestellt hat. In der Anfangszeit können Kreislauf- und Sehstörungen auftreten. Sie beeinträchtigen die Wahrnehmung und das kann im Straßenverkehr fatale Folgen haben. „Betroffene dürfen in der Einstellungsphase deshalb auf keinen Fall Auto fahren“, so Christiane Weilmann-Schmitz. Sie ist Verkehrsmedizinische Gutachterin beim TÜV Rheinland.
Erst wenn die Patienten einer Schmerztherapie auf das Medikament eingestellt seien und der Arzt die Fahrtauglichkeit bestätigt habe, könnten sie wieder aktiv als Lenker eines Fahrzeugs am Verkehr teilhaben. Werde dabei ein Unfall verursacht, müsse die Medikamenteneinnahmen gegenüber der Versicherung oder der Polizei nicht angegeben werden, so der TÜV Rheinland. Allerdings bestehe durchaus die Möglichkeit, dass die Polizei eine Blutprobe und ein rechtsmedizinisches Gutachten veranlasse. Zeige das Ergebnis, dass die Medikamente sich negativ auf die Fahrtauglichkeit ausgewirkt haben, koste das möglicherweise den Versicherungsschutz. Zudem drohe ein Bußgeld und könne der Führerschein entzogen werden.
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