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Sommer – Sandalen – Flip Flops – Auto – Versicherung

Do, 12th Juni, 2008 - Posted by sabine -

Immer wieder stellt sich in dieser Jahreszeit die Frage, nach dem richtigen Schuhwerk beim Autofahren. Besteht Versicherungsschutz auch beim Fahren mit Flip- Flops? Zahlen im Falle eines Unfalls die Versicherer nicht?

Dies Fragen beantwortete jetzt aktuell Jenneffer Fricke vom Bund der Versicherten (www.bundderversicherten.de).

Als ein alljährliches „Sommermärchen“ wurde die Legende bezeichnet, wonach der Autofahrer, der an den Füßen Flip- Flops trägt, im Falle eines Unfalls keinen Versicherungsschutz mehr hat bzw. der Versicherer für den Schaden nicht aufkommt. Dieses Gerücht, diese Legende ist falsch. Zwar gibt es für Berufskraftfahrer Vorschriften zum Schuhwerk aber diese Vorschriften gelten nur für Berufskraftfahrer. Dementsprechend ist die Zahlung der Kfz-Versicherung im Falle eines Unfalls, nicht von der Art der Fußbekleidung des privaten Kraftfahrers abhängig.

Die Forderungen des Unfallbeteiligten werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Die Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden am eigenen Fahrzeug. Hier können die Versicherer versuchen sich aus der Affäre zu ziehen, indem sie dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Eine Nichtzahlung oder eine nur anteilsmäßige Zahlung wären die Folge.

Der Bund der Versicherten kennt jedoch kein Gerichtsurteil, in dem das Flip- Flop- Tragen als grobe Fahrlässigkeit bewertet wurde. Trotzdem sollte man aus reiner Vernunft auf das richtige Schuhwerk achten. Mit rutschige Gummisohlen oder gar barfuss kann man schnell vom Pedal abrutschen und dadurch sich und andere gefährden.

Category : KFZ / Versicherung

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