Mi, 11th Juni, 2008 - Posted by
…und wer hat Schuld? Vorsicht ist auch die ‘Mutter der Blechkiste’
rbw. Am besten ist gänzlich “ohne”! Vielleicht geht gerade noch klassisches ‘Rechts-vor-Links’?! Alles andere ist bei der Schuldfrage eine Angelegenheit für Experten und eben auch des eigenen und des gegnerischen Anwalts oder auch des Gerichts. Denn viele Autofahrer sind sich im Verkehrsrecht nicht sicher, wie schließlich Experten bei der Schuldfragen, bei der Schadensregulierung oder bei Unfällen im Ausland argumentieren und entscheiden.
Meist sind es reine Blechschäden, die sich bei den 2,3 Millionen Unfällen im Jahre 2007 ereigneten - knapp drei Prozent mehr als die Polizei im Jahr zuvor aufgenommen hatte. Ursache für die höhere Zahl an Karambolagen, Auffahrunfällen und Vorfahrtsverletzungen ist ganz sicher die steigende Verkehrsdichte, zum anderen aber geht es auf deutschen Straßen auch nach Einschätzung der Soziologen immer aggressiver zu.
Für Verkehrsrechtsexperten ist auch klar, Hauptunfall-Ursachen sind überhöhte Geschwindigkeit und zu dichtes Auffahren.
Auch deshalb will die Bundesregierung und werden die Behörden dem aggressiven Fahrstil mit härteren Strafen begegnen. Der neue Bußgeldkatalog, der voraussichtlich ab 2009 gelten wird, ist verabschiedet. Demnach wird das Bußgeld für zu schnelles Fahren im Regelfall um 60 Prozent erhöht. Auch Drängeln und Fahren bei Rot wird deutlich teurer.
Eine kleine Übersicht zu Entscheidungen von Gerichten macht auch Überraschungen deutlich.
Kinder im Straßenverkehr - Kinder unter zehn Jahren haften nicht für Schäden, die dadurch eintreten, dass sie im Straßenverkehr einen Unfall verursachen. Es wird unterstellt, dass sie als “überfordert” gelten. Anderes gilt, wenn ein Kind gegen ein ordnungsgemäß geparktes Auto fährt. Ein geparktes Auto zu umfahren stellt für ein Kind keine „spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs“, die nicht zu bewältigen sei. Die Ausnahme: Ein Kind fährt mit seinem Fahrrad gegen ein Fahrzeug am Fahrbahnrand, dessen Türen offen standen. (BGH, AZ: VI ZR 75 / 07)
Wer ist gefahren? - Eine Bußgeldbehörde handelt nicht rechtswidrig, wenn nach einem Verkehrsverstoß der Fahrzeugführer wegen fehlender Mitwirkung trotz eines Fotos nicht eindeutig ermittelt werden kann und sie dem Fahrzeughalter auferlegt, für das „geblitzte“ Fahrzeug und Ersatzfahrzeuge für 15 Monate ein Fahrtenbuch zu führen.
Diese Pflicht gelte, weil die Schwere des Verkehrsverstoßes zugrunde gelegt werde (Geschwindigkeitsüberschreitung von 37 km / h innerorts) und wegen der Umstände, wie das Auskunftsverweigerungsrechts geltend gemacht wurde (keine Nennung anderer Fahrzeugführer). (Verwaltungsgericht Braunschweig, 6 A 433 / 06)
Unfall im Ausland - Unfallopfer sind im Ausland besonders schutzwürdig. Wird ein Deutscher etwa in Holland in einen Verkehrsunfall mit einem niederländischen Pkw-Fahrer verwickelt, so kann er die Klage auf Schadenersatz gegen den niederländischen Haftpflichtversicherer vor einem deutschen Gericht erheben. Gegen eine in einem EU-Staat ansässige (Haftpflicht-)Versicherung darf Direktklage am eigenen Wohnsitz erhoben werden, weil dadurch die „gegenüber dem Versicherer schwächere Partei“ gestärkt wird. (AZ: VI ZR 200 / 05)
„Knöllchen“ im Ausland - Gebührenpflichtige Verwarnungen oder Bußgelder, die im Ausland ausgesprochen und verlangt (aber nicht bezahlt) wurden, können derzeit nur von den österreichischen Verkehrsbehörden in Deutschland durchgesetzt werden. Die übrigen EU-Länder folgen voraussichtlich erst 2009.
Handy am Steuer - Autofahrer dürfen ihr Handy weder aufnehmen noch halten; das nämlich kostet den Erwischten 40 Euro und sein Punktestand in der Flensburger Sünderkartei erfährt vielleicht auch den ersten Zähler. Nach Ansicht des Oberlandesgericht Hamm liegt eine “Benutzung” bereits dann vor, wenn am Mobiltelefon eine erwünschte spätere Kommunikation auch nur vorbereitet wird. (AZ: 2 Ss OWi 227 / 07)
Achtung: Offene Autotür! - Erkennt ein Autofahrer eine offene Fahrertür eines am Straßenrand parkenden Wagens, so trägt er 70 Prozent des Schadens, wenn er ohne ausreichenden Sicherheitsabstand am parkenden Auto vorbeifährt und er die Tür rammt. (AG München, 322 C 26475 / 06)
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