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Insassen-Unfallversicherung - Auch Omma ist versichert!

Mi, 21st Mai, 2008 - Posted by Wolfgang -

Lieber keinen Anhalter mitnehmen, war vor Jahren noch die Warnung an den bereitwilligen Kraftfahrer. Nicht, weil man Tramper als gefährlich wähnte, sondern weil das Risiko bestand, dass im Falle eines Unfalls diese fremde Person seine Ansprüche bei Sach- und Körperschaden geltend machte …

Insassen eines Fahrzeuges genießen heute vollen Schutz durch die Kfz-Haftpflichtversicherung. Früher griff der Versicherungsschutz eines Insassen aus der Kfz-Haftpflichtversicherung nur, wenn ein verschuldeter Unfall vor lag. Verschuldete ein Fahrer einen Unfall, so hatte die Pflichtversicherung die Schäden der Mitfahrenden in gleicher Weise zu ersetzen, wie wenn Personen außerhalb des Fahrzeugs - also Unfall-Gegner - zu Schaden gekommen wären.

Aus diesem Grund hatte die Insassen-Unfallversicherung früher Bedeutung für den Fall eines unverschuldeten Unfalls. Ein Beispiel: Platzte ein Reifen, ohne dass den Fahrer ein Verschulden traf und wurden dadurch Insassen verletzt, dann haftete die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters nicht. In diesem Fall erhielten die Insassen nur dann Schadensersatz, wenn eine Insassen-Unfallversicherung bestand.

Heute sind die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherungen erheblich erweitert. Insassen haben jetzt auch Anspruch auf Schadensersatz, wenn niemand an einem Unfall Schuld trägt. Folge: Eine Insassen-Unfallversicherung ist aktuell nicht erforderlich.

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Category : KFZ / Versicherung

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