Di, 20th Mai, 2008 - Posted by
rbw. Auch wenn viele schon eines haben, mobile Navigationsgeräte reizen immer wieder die Begierde von Dieben. Jetzt urteilte das Landgericht Hannover, dass mobile Navis, die über Nacht im Fahrzeug verbleiben, nicht gegen Diebstahl versichert sind.
Ein Autofahrer hatte sein Gerät über Nacht in der Halterung gelassen - ein schnelles Schnäppchen für einen Dieb. Der Halter verlangte von seiner Kasko-Versicherung Ersatz. Doch die weigerte sich - zu recht, wie das Gericht urteilte.
Eine Versicherung ist von der Deckung befreit, wenn der Versicherte den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat. Als “Einladung” für einen Dieb gilt, wenn ein Gerät deutlich sichtbar im Auto am Schwanenhals präsentiert wird. Unerheblich ist dabei, ob das Auto im öffentlichen Verkehrsraum stand oder wie in diesem Fall auf einem privaten Parkplatz. Wenig hilfreich ist die Argumentation, man habe das Gerät über Nacht “meistens” aus dem Auto entfernt.
Da es sich zudem nicht um ein fest eingebautes Gerät, sondern um ein mobiles handelte, zog auch nicht der Hinweis auf die Kaskoversicherung und auf die Klausel der Versicherungsbedingungen, wonach “Navigations - und ähnliche Verkehrsleitsysteme” versichert sind. Schließlich komme es auch nicht darauf an, ob es sich um ein reines Navigationsgerät handelt oder ob ein solches Hilfsmittel in einem Mini-Computer oder im neusten Handy integriert ist. Denn auch diese Alternativen sind nicht versichert (LG Hannover, Az.: 8 S 17/06, DAR 2008, 215).
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