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Vollkasko offen für Cabrio-Fahrer

Mo, 19th Mai, 2008 - Posted by Thorsten -

Nichts ist schöner, als im Cabrio durch den Sommer zu brausen. Unschön, wenn dreiste Diebe das offene Verdeck ausnutzen, und Dinge aus dem parkenden Auto klauen. Nur wer das Dach beim Parken schließt, kann mit Entgegenkommen der KFZ-Versicherung rechnen.

Mit offenem Dach zu parken ist nicht nur eine Einladung an herumschweifende Langfinger, sondern auch ein Grund für die Versicherungen, Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen - denn Gelegenheit macht Diebe. Die Versicherungen erwarten dann doch, dass man durch eigenes Verhalten möglichst wenig Gelegenheiten schafft.

Leider gibt es ansonsten wenig Klarheit darüber, was grobe Fahrlässigkeit eigentlich ist - wann den Cabriofahrer, der offen parkt eine Mitschuld trifft. Die Gerichte sind sich da nicht einig. Immerhin scheint sicher: Je länger offen geparkt wird und umso wahrscheinlicher ein Diebstahl ist - umso eher muss man bei der Schadensregulierung mit Abstrichen rechnen.

Wird der offene Flitzer tagsüber an belebter Stelle kurz geparkt, ist das Risiko natürlich geringer - also würde man den Wagen im Problembezirk der Stadt an einer dunklen Ecke mehrere Nächte unbeaufsichtigt stehen lassen. Auch wenn die Gerichte diese Angelegenheit nicht mehr so radikal sehen - also: entweder Mitschuld oder schuldfrei - rät der ADAC, das Dach des Cabrio immer zu schließen.

Wer kein sichereres hartes Verdeck hat, sondern ein Softtop bevorzugt, der sollte sich überlegen, ob er nicht doch eine Vollkaskoversicherung abschließt. Denn die Teilkaskoversicherung übernimmt die Schäden nur, wenn es sich um einen Einbruchsversuch und nicht um Vandalismus handelt. Vollkaskoversicherungen übernehmen auch Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind. Wer also maximalen Cabrio-Fahrspaß genießen möchte, sollte sich für eine Vollkasko-Versicherung öffnen.

Category : Autos / Versicherung

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