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Vorsicht beim privaten Autoverkauf

So, 18th Mai, 2008 - Posted by sabine -

Fast alle privaten Autoverkäufer verhalten sich beim Verkauf falsch. Ist man sich handelseinig geworden, wird ein Kaufvertrag unterschrieben und der neue Besitzer fährt mit dem Fahrzeug davon.

Aber was passiert wenn sich genau in diesem Zeitraum oder bei der Probefahrt ein Unfall ereignet?

Tatsache ist, dass wenn einem potenziellen Käufer auf der Probefahrt ein Unfall passiert und der Wagen war vom Besitzer noch nicht abgemeldet, so geht der Schaden auf den Versicherungsschutz des „noch“- Besitzers. Selbiges gilt auch für das schon verkaufte Fahrzeug.

Von daher sollte grundsätzlich vor dem Verkauf bzw. der Übergabe das Fahrzeug abgemeldet werden. Eine rote Nummer ist hierbei die vernünftige Alternative. Denn hat das Fahrzeug ein rotes Nummernschild, kommt die private Haftpflichtversicherung des Autobesitzers für den Schaden auf.

Ein gut ausformulierter Kaufvertrag ist natürlich weiterhin wichtig, denn auch hier kann es sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer eines Gebrauchten, Tücken geben.

Category : KFZ / Recht+Gesetz / Versicherung

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