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Straßenverkehr und Rechtsschutzversicherung

So, 18th Mai, 2008 - Posted by sabine -

Eine Kombination die von Vorteil sein kann

Vor dem Abschluss einer Rechtschutzversicherung empfiehlt die Stiftung Warentest sich exakt das Kleingedruckte durchzulesen. Im Ernstfall kann diese Vorgehensweise vor bösen Überraschungen schützen.

Der Versicherungsschutz erlischt beispielsweise grundsätzlich immer dann, wenn im Bereich des Verkehrsrechtsschutzes sogenannte Obliegenheiten des Versicherungsvertrages verletzt wurden. Dazu gehört das Fahren ohne Fahrerlaubnis, aber auch das Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug.

Im Schadensfall ist der Versicherte dazu verpflichtet, seine Versicherung als auch den für ihn tätig werden Rechtanwalt, vollständig und wahrheitsgemäß über alle Umstände des Rechtsschutzfalles zu unterrichten.

Für Maßnahmen, die Kosten erzeugen, ist stets maßgeblich die Zustimmung der Versicherung einzuholen. Ebenso sind unnötige Kosten grundsätzlich zu vermeiden. Werden Beiträge nicht fristgerecht bezahlt, kann der Versicherungsschutz verloren gehen.

Die Versicherung kann auch ihre Eintrittspflicht verweigern, dies ist dann der Fall, wenn eine zu geringe oder gar keine Erfolgsaussicht besteht. Das Selbe gilt für die Unverhältnismäßigkeit. Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten wie ein Verstoß gegen ein Halte- oder Parkverbot, sind in der Regel ohnehin vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Dessen ungeachtet sollten zumindest Vielfahrer eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung haben, denn schon ein kleiner Fehler kann für Autofahrer dramatische Folgen haben. Recht haben, heißt nicht, es automatisch auch zu bekommen und prozessieren kann kräftig ins Geld gehen. Die Rechtsschutzversicherung kann in diesem Fall einspringen. Allerdings eben nur dann, wenn eine Klage Aussicht auf Erfolg hat oder der Unfallgegner zu Unrecht Schadenersatz verlangt.

Category : KFZ / Recht+Gesetz / Verkehr / Versicherung

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