Di, 13th Mai, 2008 - Posted by
Seit dem 1. Mai 2008 hat die AXA die Berechnungsgrundlagen ihrer Kraftfahrtversicherungen verändert. Die Berechnung erfolgt nun nicht mehr nach dem amtlichen Kennzeichen, sondern nach der Postleitzahl des Wohnortes des Halters.
Der Grund für diese Änderung liegt darin, dass eine neue Regelung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ab September 2008 in Kraft tritt. Danach können die Landesbehörden auf die Neuzuteilung des Kennzeichens nach einem Umzug verzichten. Sofern die Bundesländer dies nutzen, haben Autofahrer die Gelegenheit, bei einem Umzug innerhalb eines Bundeslandes ihr bisheriges Kfz-Kennzeichen zu behalten.
Beispielweise darf laut der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung derjenige weiterhin mit “K”- Nummernschild fahren, der von Köln nach Paderborn zieht. Voraussetzung: Nordrhein-Westfalen schließt sich der Regelung an.
Diese neue Regelung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung hat Auswirkungen auf die Kalkulation der Kraftfahrt-Versicherung, denn die Höhe der Prämie richtet sich unter anderem auch danach, wo das Fahrzeug zugelassen ist.
Thomas Jäckel, Experte für Kraftfahrtversicherungen von AXA sagte dazu: “Wer sein Auto in Paderborn zulässt, zahlt weniger als in Köln. Der Versicherte profitiert nach unserem neuen System auch künftig immer von der günstigeren Einstufung in Paderborn, auch wenn er weiter das Kölner Kennzeichen nach einem Umzug behält.”
Für alle neuen Verträge gilt automatisch die neue Tarifierung. Kunden die noch einen alten Vertrag besitzen und bei einem Ortswechsel bei der Prämie sparen möchte, sollten auf die Umstellung des Vertrages achten.
![]() |
Noch keine Kommentare.