Achtung beim Spanienurlaub!
Spanien hat es in sich, vor allem auch das dort neu geltende Recht bei Verkehrsverstößen. Die Sanktionen für Verkehrsverstöße wie Fahren unter Alkoholeinfluss und hohe Geschwindigkeitsübertretungen wurden drastisch verschärft. Neben Geldstrafen kommen nun von rechtlicher Seite aus auch Freiheitsstrafen ins Spiel, die als Folge von schweren Vergehen gegen die spanische Verkehrsordnung drohen. Spanien leidet immer noch unter einer überdurchschnittlichen Zahl von Verkehrstoten im Vergleich mit den anderen Ländern der Europäischen Union. Dem soll nun endlich ein Ende gesetzt werden mit schweren Sanktionen gegen Verkehrssünder.
Statt hohe Geschwindigkeitsübertretungen nur mit einer Geldbuße zu ahnden, geht das spanische Recht nun einen ganzen Schritt weiter. Wer mit mehr als 200 Stundenkilometern auf einer Autobahn unterwegs ist oder innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 110 Stundenkilometer fährt, wird in Zukunft mit einer Haftstrafe von drei bis zu sechs Monaten rechnen müssen. In Spanien gilt, anders als in Deutschland, auf den Autobahnen ein Tempolimit, das eine Begrenzung von maximal 120 Stundenkilometer vorgibt. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt genauso wie bei uns eine Begrenzung von 50 Stundenkilometern. Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille. Ab einem Wert von 1,2 Promille wird in Spanien zukünftig mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen sein.
Alternativ zu den Freiheitsstrafen sind Geldstrafen vorgesehen, in der Höhe bis maximal 144.000 Euro. Wie hoch das Bußgeld dann tatsächlich ausfällt ist nicht wie bei uns in einem Bußgeldkatalog niedergelegt, sondern es ist abhängig vom Einkommen des Verkehrssünders. Spanien geht hier nun sicher einen vorbildlichen Weg, der wirklich an den Geldbeutel derer geht, die andere Verkehrsteilnehmer massiv gefährden. Unterschieden wird aber durch den Gefahrengehalt, den der schwere Verkehrsverstoß mit sich gebracht hat. Wurde das Leben anderer dabei auf fahrlässige Art und Weise gefährdet, ist wohl nicht mehr mit einer Geldstrafe zu rechnen, sondern es kann dann von einer Freiheitsstrafe ausgegangen werden. Neben der Strafe, sei es nun Geldbuße oder Knast, wird der Führerschein des Verkehrssünders entzogen. Und das nicht nur ein paar Monate, sondern von einem bis zu vier Jahren. Wie tief die neuen Regelungen im Verkehrsrecht greifen, bleibt abzuwarten. Die Zahlen der nächsten Jahre werden es erst richtig zeigen. Dennoch geht Spanien sicher in die richtige Richtung mit diesen neuen Regelungen. Vielleicht wird diese Vorgehensweise bei schweren Verkehrsverstößen auch auf andere Länder in der EU übergreifen, da Geldstrafen allein schon lange nicht mehr abzuschrecken scheinen bei schweren Verstößen gegen das Verkehrsrecht bzw. in Deutschland gegen die Straßenverkehrsordnung, die StVO.

