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Urteil zu Handy am Steuer: Verbot ist verfassungskonform

Abgelegt unter: Recht+Gesetz, News — Wolfgang at 2:23 pm on Freitag, Mai 9, 2008

rbw. Das BVG, das Bundesverfassungsgericht, hat entschieden: Das Handyverbot ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Ein Beschluss, der jüngst veröffentlicht wurde.

Eine Rechtsanwältin hatte den Karlsruher Richtern die Aufgabe als Verfassungsbeschwerde zugemutet, doch diese nahmen den Sachverhalt erst nicht zur Entscheidung an. Mit einem Bußgeld von 240 Euro wurde die promovierte Juristin “bestraft”, nachdem sie innerhalb kurzer Zeit zum vierten Mal telefonierend am Steuer erwischt worden war. (Az: 2 BvR 525/08 - Beschluss vom 18. April 2008)

Wer sich ohne Zurückhaltung und hartnäckig verweigert, eben so, wie die Anwältin das Verbot missachtete, der muss schließlich auch das Sechsfache des normalen Bußgelds löhnen.

Zweifel daran, dass das Handyverbot nicht mit der Verfassung vereinbar sei, könnten keinen Bestand haben, urteilte das Oberlandesgericht. Die Anwältin sah sich in ihrem Persönlichkeitsrecht und in ihre allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt und klagte in Karlsruhe. Die Kammer des Zweiten Senats bestätigte die OLG-Entscheidung ohne weitere Begründung.

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