Fr, 9th Mai, 2008 - Posted by
Kommt Rat - kommt Recht!?
rbw. Der ‘Crash’ noch keine zwei Stunden alt; gerade eben passiert; auf dem Weg zur Arbeit, zur Baustelle oder einfach nur zum privaten Einkauf. Das zerbeulte Fahrzeug lässt sich eben noch fahrbereit steuern, doch die Erregung ist dem Kraftfahrer, der Fahrzeugführerin noch nicht aus dem Sinn. Überhaupt nicht. Und dann noch die ungeklärte Frage, bei Ankunft der Polizei, wer kam von wo, wie, was und mit welcher Geschwindigkeit? Und das Warn-Dreieck wurde auch nicht ordentlich aufgestellt. Auch vom Unfall-Gegner nicht…
In einer solchen Situation können sich Verbraucher künftig auch dort Rat holen, wo derartig aufregende Sachlagen den Alltag bestimmen: in der Autowerkstatt.
Mit der Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) wurde das Monopol der Anwälte gelockert. In engen Grenzen ist vom 1. Juli an auch Nicht-Juristen die Rechtsberatung erlaubt.
Ob das nun dem Verbrauchern gleich mehr Auswahl bringt, bleibt offen; doch beruhigend kann es allemal wirken. Doch im individuellen Fall kann die Hilfe vom juristischen Laien auch zum Problem werden. Anders als bisher dürfen vom 1. Juli 2008 auch Vereine, Handwerker, Architekten und Automobilclubs rechtlich beraten - doch nur als “Nebenleistung”. Das bedeutet, dass der Inhalt der Beratung zum Beruf gehören muss und nicht im Mittelpunkt der Leistung stehen darf, wie die Juristen beim Bundesministerium in Berlin formulieren. Denn die Vertretung vor Gericht bleibt auch künftig allein dem Anwalt vorbehalten.
Werkstatt fordert Schadenpauschale
Als neu muss gelten, dass “alle unternehmerisch tätigen Personen” die einfachen, also unstreitige Ansprüche geltend machen können. Die vom Unfall-Beteiligten erwählte Kfz-Werkstatt kann mit der gegnerischen Versicherung künftig nicht nur die Reparaturkosten abrechnen, sondern für den Geschädigten gleichzeitig eine allgemeine Schadenspauschale geltend machen. Damit ermöglicht die Reform dem Verbraucher auch einen schnelleren und günstigeren Rechtsrat.
Die Gefahren liegen jedoch als Nachteil auf der Hand: Anders als Rechtsanwälte in ihren Kanzleien bräuchten sich juristische Laien nicht gegen Schadensersatzforderungen des ‘Klienten’ zu versichern, warnt der Chefjurist des ADAC in München. Im Fall falscher Beratung durch eine Kfz-Werkstatt kann diese zum finanziellen Risiko für den Verbraucher werden, der sich zu gern auf so manchen Rat verlassen hatte.
Die Verbraucherzentralen machen auf ein weiteres Problem aufmerksam. Wer sich auf Handwerksbetrieb der Kfz-Branche oder auf Versicherer und deren semi-juristisch Beratung verlässt, dem droht die Gefahr, dass hier Interessen kollidieren. Deshalb sei im Einzelfall zu prüfen, ob die Beratung tatsächlich auch als objektiv gelten könne.
Mit einer Rechtsschutz-Versicherung in Verkehrsangelegenheiten ist die Frage nach der Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dann doch eher kein Thema. Auch wenn gute Ratschläge eigentlich schon immer aus der Auto-Branche kamen… und die waren bisweilen auch gar nicht mal schlecht.
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