Mo, 5th Mai, 2008 - Posted by
Innerhalb der Komfortdeckung optimum plus der AXA Autoversicherung wird zum 1. Mai 2008 die Dauer der Neupreisentschädigung für Pkws erweitert. Bislang galt die Neupreisentschädigung für 12 Monate, nun wird sie auf 24 Monate verlängert.
Während der ersten beiden Jahre nach Kauf des Neuwagens bekommt der Kunde den vollen Neupreis erstattet. Konkret heißt das, dass die Summe erstattet wird, die benötigt wird um ein gleichwertiges neues Fahrzeug zu kaufen. Darüber hinaus übernimmt die AXA auch die Zulassungs- und Überführungskosten, die für das neue Fahrzeug anfallen. Die Leistungserweiterung gilt für alte wie auch für neue Verträge der Komfortdeckung optimum plus.
Aber auch für junge Gebrauchte bietet die AXA Versicherung seit 2007 eine Kaufwertentschädigung an. Entsteht innerhalb des ersten Jahres nach Kauf des gebrauchten Fahrzeuges ein Totalschaden, so wird der volle Wert zum Zeitpunkt des Autokaufs von der Gesellschaft ersetzt.
Mit dem Baustein optimum plus hat die AXA seit 2007 eine Allgefahrendeckung für private Kunden eingeführt. Optimum plus erweiterte beispielsweise die Vollkasko-Deckung um Schadensereignisse, die nicht in die bisherigen Definition fallen. In der neuen optimum plus – Deckung ist alles mitversichert, was nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen ist. Zu den Schäden die nicht versichert sind gehören:
Der Baustein kostet zehn Prozent Zusatzbeitrag auf die Vollkaskoversicherung und ist damit gewiss einen Einschluss wert. Die AXA Autoversicherung, eine echte Empfehlung.
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