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Neue AGB’s für Neu- und Gebrauchtwagen-Verkauf

So, 4th Mai, 2008 - Posted by Wolfgang -

rbw. Als rechtlich unsicher und umstritten galten in der Kfz-Branche die bisherigen AGB’s , die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Neu- und Gebrauchtwagenverkauf. Seit dem 1. Mai sollten deshalb nur noch die neuen Formulare verwendet werden, wie sie vom Zentralverband des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) empfohlen werden. Die AGB’s gelten dann auch als Reparaturbedingungen für Werkstattaufträge.

Hintergrund für den juristischen Wechsel und die neue Positionierung für die Rechtstellung der Parteien ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Verjährung von Sachmängelansprüchen (BGH VIII ZR 3/06). Bis zum ergangenen Urteil wurde in der Praxis der rechtlichen Unsicherheit vorgebeugt, indem man den Kunden den Gebrauchtwagen-Kaufvertrag beziehungsweise den Werkstattauftrag wie auch eine Zusatz-Vereinbarung unterschreiben ließ. Durch die neuen AGB’s entfällt diese Zusatzvereinbarung. Verändert wurden auch die Neuwagen-Verkaufsbedingungen, die ebenfalls zum 1. Mai in Kraft traten.

Der Branche wird empfohlen: “Um rechtlich sicherzugehen, sollten ab sofort nur noch Verträge und Reparaturbedingungen mit den neuen Texten verwendet werden. Reparaturbedingungen, die offenkundig bei der Kundendienstannahme hängen oder auch schon mal in der Werkstatt, sollten ersetzt werden. Auf jeden Fall sollten AGB’s mit bisherigem Standard nicht mehr verwendet werden.

Category : Recht+Gesetz

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