So, 4th Mai, 2008 - Posted by
Das Wetter wird immer besser, der Sommer ist endlich in Sicht. Damit beginnt auch wieder die Zeit der Cabrios. Doch sind Sie wirklich richtig versichert? Und für was zahlt ihre Autoversicherung eigentlich?
Wichtig ist: Das Verdeck muss bei längerer Abwesenheit geschlossen werden. Die Türen und Handschuhfächer müssen geschlossen werden, die Fenster müssen ganz hochgekurbelt sein. Außerdem muss die Lenkradsperre eingerastet sein, insofern eine vorhanden ist. Außerdem sollte alles mitgenommen werden, was nicht zum Fahrzeug selbst gehört. Denn gerade ein offen geparktes Cabrio lädt Diebe regelrecht ein zum Tätig werden. Da zahlt die Versicherung dann auch nicht und der Versicherungsschutz verfällt aufgrund der groben Fahrlässigkeit des Fahrzeughalters.
Kurzzeitiges Parken – jedoch nur tagsüber – verpflichtet jedoch nicht gleich dazu, das Verdeck hoch zu fahren. Hier tritt im Normalfall die Teilkasko-Versicherung in die Pflicht. Es sollte jedoch vor Vertragsabschluss geprüft werden, was alles mitversichert ist, zum Beispiel das Autoradio und das Navigationsgerät, der Kindersitz oder das Warndreieck sowie der Ersatzreifen. Sind diese Zubehörteile nicht in dem Versicherungsvertrag enthalten, so unterliegen diese auch nicht dem Versicherungsschutz des Cabrios.
Des Nachts gilt es jedoch, alles abzuschließen und des Verdeck zu verriegeln. Auch bei Abwesenheit über eine längere Zeit ist dies zwingend erforderlich, da dies sonst wieder ein grob fahrlässiges Verhalten darstellen kann, was zum Entzug des Versicherungsschutzes führen könnte. Denn gerade im Bereich der groben Fahrlässigkeit treten die meisten Autoversicherungen nicht für einen Schaden ein und man steht letztlich ohne Versicherungsschutz und ohne das gestohlene Gut da. Jedoch dürfen auch bei einem geschlossenen Dach keine zum Diebstahl verleitenden Gegenstände wie Handy oder Geldbeutel offen im Fahrzeug zu sehen sein.
Kommen Langfinger allerdings auf die Idee, das Wagendach aufzuschneiden oder aufzubrechen, hilft die Teilkasko Versicherung nichts mehr. Hier tritt nur die Vollkasko-Versicherung mit ihrem Versicherungsschutz ein, da diese Schäden durch Vandalismus verursacht werden. Dieser ist kein Bestandteil der Teilkaskoverträge. Auch hierauf sollte unbedingt geachtet werden. Deshalb sollte man bereits beim Kauf eines Cabrios darüber nachdenken, ob man auch das nötige Kleingeld für die Vollkasko-Versicherung hat. Wenn dieses vorhanden ist, dann kann er kommen, der Sommer 2008, der ja weitaus schöner werden soll als der verregnete Sommer des Vorjahres. Und bei dem Spaß, den man dabei hat, sollte nicht ständig die Angst vor einem Diebstahl oder einem Einbruch in das Fahrzeug mitfahren. Wer die genannten Verhaltensregeln zu seinem gewohnheitsmäßigen Verhalten und diese verinnerlicht, der kommt gut durch den Sommer mit seinem Cabrio.
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