Di, 29th April, 2008 - Posted by
Das Fahrradfahren ist eine der beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der deutschen Bundesbürger. Jetzt im Frühling ist es unbedingt notwendig, bevor man sich auf große Radtouren begibt, sein Fahrrad aufzurüsten und verkehrssicher zu machen.
Juristin und Expertin Anne Kronzucker der D.A.S. Rechtsschutz Versicherung warnt vor dem Fahren mit einem nicht verkehrssicheren Vehikel, dies ist nicht nur gefährlich, sondern auch gemäß der StVZO im Straßenverkehr nicht erlaubt. Vorgeschrieben sind zwei voneinander unabhängige Bremsen, eine Klingel und eine ausreichende Beleuchtung des Fahrrads. Das Gesetz sieht vor, dass es eine Fahrbeleuchtung in Form eines dynamobetriebenen weißen Frontstrahlers, ein gleichermaßen betriebenes rotes Rücklicht und jeweils einen Rückstrahler gibt. Ausnahme bilden hierbei Sporträder, die ein geringeres Gewicht als elf Kilo haben, sie dürfen mit Batteriebetrieb fahren. Die Pedale müssen Rückstrahler haben, die nach vorne und nach hinten gelb leuchten und für jedes Vorder- und Rückrad muss es je zwei gelbe Reflektoren geben.
Sofern das Bike den Sicherheitscheck geschafft hat, sollte sich jeder Fahrradfahrer noch darüber informieren, ob er eine private Haftpflichtversicherung besitzt. Sollte es nämlich zu einem Unfall kommen, muss er ohne private Haftpflichtversicherung mit seinem eigenen Vermögen dafür einstehen. Bei Personenschäden kann das sehr teuer werden. Wichtig ist es auch zu beachten, wo man fährt. Unfälle und Bußgelder lassen sich dadurch oft umgehen. Um mit den Verkehrvorschriften vertraut zu sein, sollte man einiges Grundlegende kennen. Mit blauen Verkehrschildern sind zu benutzende Fahrradwege ausgewiesen. Anders gekennzeichnete Radwege dürfen auch befahren werden. Dann kann aber auch die Fahrbahn genutzt werden.
Bei Kindern sind noch besondere Bestimmungen zu befolgen: Bis zu acht Jahren haben Kinder den Gehweg zu befahren, bis zu einem Alter von zehn Jahren können sie dann zwischen Geh- und Radweg wählen. Erwachsene müssen dahingegen 5 EURO Strafe zahlen, sollten sie beim Gehwegfahren erwischt werden. Wird auf dem Radweg in die falsche Richtung gefahren, sind sogar bis zu 15 EURO fällig und beim Telefonieren während des Fahrens sind dann 25 EURO Strafgeld zu entrichten. Als Faustregel gilt, dass jeder Fahrradfahrer gemäßigt fahren und dabei in der Lage sein sollte die Verkehrsituation unter Kontrolle zu haben, da er akustisch und optisch nicht so gut wahrgenommen werden kann wie andere Verkehrteilnehmer. Zwar ist die Fahrradhelmpflicht in Deutschland immer noch nicht eingeführt, allerdings ist das Tragen eines Helms zur eigenen Sicherheit unbedingt empfehlenswert.
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