Sa, 5th April, 2008 - Posted by
Aus einem zurückliegenden Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz geht hervor, dass die jeweilige Versicherungsgesellschaft im Schadensfall die Ausgleichszahlung verweigern kann, sofern der Versicherte das eigene Auto derartig umgebaut hat, dass sich die Gefahr eines Unfalls nicht nur unerheblich erhöhte, sondern dieser Umbau der Versicherungsgesellschaft auch nicht mitgeteilt worden war.
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So schön getunte Autos auch manchmal aussehen, so ist natürlich auch die Verkehrssicherheit zu beachten. Es gibt KFZ-Versicherungen die getunte Autos
gegen einen geringen Mehrbeitrag absichern, hierfür ist natürlich auch die Freigabe durch den TÜV mit Erteilung einer Betriebserlaubnis notwendig.
Ohne diese gefährdet Ihr nicht nur den Versicherungsschutz, sondern auch Eurer Leben und das Leben anderer!
Netten Gruss Jens