Tuningumbau des Kfz schließt Versicherungsschutz aus
Aus einem zurückliegenden Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz geht hervor, dass die jeweilige Versicherungsgesellschaft im Schadensfall die Ausgleichszahlung verweigern kann, sofern der Versicherte das eigene Auto derartig umgebaut hat, dass sich die Gefahr eines Unfalls nicht nur unerheblich erhöhte, sondern dieser Umbau der Versicherungsgesellschaft auch nicht mitgeteilt worden war.

