Bezahlbare Kfz-Versicherung für geschiedene Frauen
Scheidungen und Trennungen sind keine Seltenheit. Danach wird es jedoch in manchen Bereichen für Frauen erst richtig teuer. Im Bereich der Kfz-Versicherung kann es schnell zu diesem Problem kommen. Denn wenn es während der Ehe nur ein gemeinsam genutztes Auto gab, die Frau zwar den Wagen gefahren hat, der Mann aber immer der Versicherungsnehmer war, hat die Ehefrau/ Partnerin keine eigenen Rabatte erworben. Möchte sie nun nach der Trennung oder Scheidung ein eigenes Fahrzeug zulassen, so muss sie im Normalfall mit einer Einstufung von 140 Prozent rechnen.
Ein Kfz-Konzept für getrennt lebende oder geschiedene Frauen ohne Vorversicherungsnachweis kann die Lösung sein. Deshalb hat ein Versicherungsdienstleister gemeinsam mit einer Versicherungsgesellschaft ein Konzept entwickelt, dass exakt diesem Klientel weiterhelfen kann.
Voraussetzungen für die bessere und damit günstigere Kfz-Versicherung für geschiedene und getrennt lebende Frauen sind:
- Die Versicherungsnehmerin muss mindestens 23 Jahre alt sein
- Der Führerschein Kl. 3 (D oder EU) muss mindestens vor drei Jahre erworben worden sein
- Die Versicherungsnehmerin lebt bei Antragstellung nicht mit einem festen Partner zusammen
- Die Antragstellerin hat mindestens schon einen Vertrag bei der kooperierenden Versicherung oder beantragt diesen gleichzeitig mit der Sondereinstufung.
- Es gab kein Schadensereignis in den letzten zwei Jahren
- Versicherungsnehmerin ist auch alleinige Nutzerin des Fahrzeuges
- Versicherungsnehmerin ist ebenso die Halterin
Die Sondereinstufung erfolgt wie folgt:
| Dauer Führerschein (D oder EU) | SF- Klasse | In Prozent (%) |
| 3- 4 Jahre | 3 | 70 |
| 5- 7 Jahre | 4 | 60 |
| 8-10 Jahre | 5 | 55 |
| 11-13 Jahre | 6 | 50 |
| 14-17 Jahre | 7 | 48 |
| 18- 21 Jahre | 8 | 46 |
| 22-24 Jahre | 9 | 44 |
| > 25 Jahre | 10 | 42 |
Um ein Angebot zu erhalten müssen die Daten für das zukünftige Fahrzeug vorhanden sein.

