Mi, 12th März, 2008 - Posted by
Eine ständige Kontrolle, die auf Gutdünken erfolgt, ist nicht mehr statthaft, wohl aber ein strichprobenartiges Erfassen von Kennzeichen. Das ist, grob zusammengefasst, das Ergebnis des Urteils zum Nummernschild-Scannen, das gestern vom Bundesverfassungsgericht gesprochen wurde. Die Richter zeigten den Bundesländern Hessen und Schleswig-Holstein damit die rote Karte. Sie müssen ihre Regelungen komplett überarbeiten. Die Polizeigewerkschaft sprach von handwerklichen Fehlern, die nach dem Urteil ausgemerzt werden müssen.
Ziel der Erfassung ist es, Fahrzeuge aufzuspüren, die als gestohlen gelten, für die keine Versicherungsbeiträge gezahlt wurden oder die im Zusammenhang mit Verbrechen gesucht werden. Die in Sekundenbruchteilen gescannten Daten werden sofort mit vorhandenen Fahndungslisten abgeglichen. In Schleswig-Holstein und Hessen geschah dies ohne konkrete Verdachtsmomente. Die Regelungen der beiden Länder hätten es sogar erlaubt, Bewegungsprofile zu erstellen. Vielen war das zu viel der Kontrolle. FDP, Grüne und der Allgemeine Deutsche Automobilclub begrüßen daher das Urteil, mit dem der unverhältnismäßigen Überwachung der Bürger ein Ende bereitet worden sei.
Das Aus für die Kennzeichenfahndungssysteme wurde mit dem Urteil jedoch nicht besiegelt. Stichprobenartig dürfen die Kontrollen erfolgen. Das gelte beispielsweise, wenn nach gestohlenen Fahrzeugen gesucht werde. Voraussetzung für den zukünftigen Kennzeichen-Abgleich ist, dass eine konkrete Gefahr vorliege oder Orte überprüft würden, die als sicherheitssensibel gelten wie etwa die Grenzen oder Kriminalitätsschwerpunkte. Die im Rahmen der Überprüfung erzielten Treffer seien dann nur zweckgebunden zu verwenden und dürften nur so lange gespeichert bleiben wie sie benötigt werden. Danach müssen die Treffermeldungen gelöscht werden.
Hessen und Schleswig-Holstein kündigten nach dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichtes bereits an, dass sie ihre Landesgesetze entsprechend überarbeiten werden. Auch andere Bundesländer reagierten auf das Urteil. Rheinland-Pfalz, das seit 2004 die Genehmigung zum elektronischen Abgleich von Kennzeichen hat, wird seine Regeln ändern, hauptsächlich im Bezug auf die neuen Speicherfristen. In Brandenburg werden die Systeme derzeit erst noch getestet, in Mecklenburg-Vorpommern wird man die Entscheidungsgründe der Richter auswerten und mit den eigenen Vorschriften in Einklang bringen. Ähnlich reagierten auch die Landesregierung in Bremen und Baden-Württemberg, das ab Sommer mit dem Scannen beginnt. Für die zuständigen Behörden in Bayern und Niedersachen steht fest, dass sie weiterhin Kennzeichen scannen und ihre Vorschriften weitgehend konform zum Urteil seien. Dabei werden alleine in Bayern 170.000 Kennzeichen pro Tag erfasst.
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