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Schadenfreiheitsrabatte können verloren gehen

Mi, 5th März, 2008 - Posted by sabine -

Wenn ein Autofahrer für längere Zeit kein eigenes Auto zugelassen hat, weil er entweder einen Firmenwagen fährt oder tatsächlich für eine Zeit kein Kfz benötigt, so können die Schadensfreiheitsrabatte in der Kfz-Versicherung verloren gehen.

Die Zeitschrift “Finanztest“ stellte fest, das die Handhabung diesbezüglich bei den Versicherungsgesellschaften recht unterschiedlich ist. Nach der Darstellung von Stiftung Warentest haben Unterbrechungen von bis zu sechs Monaten überhaupt keinen Einfluss auf die Rabattstufe. Die letzte Rabattstufe bleibt bei den meisten Kfz-Versicherungen sogar erhalten, wenn bis zu sieben Jahren kein eigenes Fahrzeug auf den Kunden zugelassen wurde.

Wird nach sieben Jahren ein eigenes Fahrzeug erst wieder zugelassen, so muss der Versicherte mit einer Einstufung von 140 Prozent rechnen. Allerdings kann es sein, dass Gesellschaften auch nach zum Beispiel 7,5 Jahren tolerant reagieren und dem Kunden seinen alten Rabatt wiedergeben. Eine entsprechende Rückfrage bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft macht Sinn.

Prinzipiell sollte bei einer längeren Nichtnutzung des Rabattes bei dem Versicherer, im Bezug darauf, nachgefragt werden, denn einige Versicherer beginnen bei der Verschlechterung der Rabatte schon nach einem Jahr. Ebenso gibt es Gesellschaften die die erreichten Rabatte von einem Firmenwagen auf den privaten Vertrag übernehmen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Firma dem Mitarbeiter auch die Rabatte übergeben möchte.

Category : KFZ / Versicherung

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