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Grobe Fahrlässigkeit bei falschem Gangeinlegen am Berg

Sa, 23rd Februar, 2008 - Posted by Saskia -

Wenn ein Autofahrer an einem kleinen Berg seinen Pkw parken möchte und dabei versehentlich den falschen Gang einlegt, das heißt einen zu großen oder sogar keinen, dann handelt er grob fahrlässig. Seit dem kürzlich ergangenen Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe haben Kfz-Fahrer in derartigen Fällen zusätzlich zur Handbremse den Rückwärtsgang oder den ersten Gang einzulegen.

In dem vorliegenden Fall hatte der Kfz-Fahrer seinen Pkw auf einer Straße mit zehnprozentiger Steigung geparkt. Um das Auto vor dem „Davon-Rollen“ zu bewahren hatte er nicht nur die Handbremse sondern auch den dritten Gang angezogen. Allerdings hatte der Kfz-Fahrer dadurch der Sicherung seines Autos nicht die notwendige besondere Aufmerksamkeit gegeben, so die Richter. Das ist der Grund dafür, weswegen Versicherungen in diesen Fällen den Schaden nicht zu übernehmen haben.

Category : Autos / Recht+Gesetz / Versicherung

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