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Notwendigkeit von schwarzem Versicherungskennzeichen

Fr, 22nd Februar, 2008 - Posted by Saskia -

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, der GDV, machte bekannt, dass grüne Kennzeichen an Mofas und Mopeds ab März 2008 ihre Gültigkeit verlieren. Als Ersatz wird genau von diesem Zeitpunkt an das schwarze Versicherungskennzeichen an den Zweirädern befestigt sein müssen. Diejenigen die trotz dessen immer noch mit grünem Kennzeichen unterwegs sein werden, können den Haftpflichtversicherungsschutz nicht mehr für sich beanspruchen und machen sich folglich strafbar. Die neuen Moped- und Mofakennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern zu erhalten, so der GDV weiter.

Außerdem gab es auch bei den Verkehrschildern für Mofafahrer eine Änderung. Bislang war es erlaubt, dass Mofas auf Radwegen außerhalb von Ortschaften fahren. Das Zusatzzeichen 1022-11, das heißt Mofas frei, entfällt in Zukunft. Mofafahrer können nun grundsätzlich außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege nutzen im Sinne des § 2 Abs. 4 S. 6 StVO. Innerhalb geschlossener Ortschaften bedeutet das aber auch weiterhin, dass es Mofas lediglich auf Radwegen erlaubt ist zu fahren, wenn dies durch das Zusatzzeichen zulässig ist.

Die von dieser Neuregelung der Versicherungskennzeichen betroffenen Fahrzeuge sind Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds, jedoch auch Quads und Minicars, die bei höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum maximal 45 Stundenkilometer fahren dürfen.

Category : KFZ / Versicherung

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