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Leasingunternehmen behalten Mehrerlös nach Unfall

Di, 12th Februar, 2008 - Posted by Saskia -

Wenn sich die Abwicklung eines Unfallschadens bei einem Leasingauto als ein gutes Geschäft herausstellt, kann die Firma und nicht der Fahrer beziehungsweise der Leasingnehmer den Gewinn behalten. Im Beispielsfall wurde ein geleaster Gebrauchtwagen bei einem Autounfall vollkommen zerstört, so dass das Leasingunternehmen den Vertrag kündigte. Die Vollkaskoversicherung, die erhaltenen Leasingzahlungen und der Verkauf des Unfallautos ergaben schlussendlich ungefähr 88.000 € - 20.000 € mehr als das Unternehmen eigentlich beanspruchen durfte. Der Porschefahrer wollte die 20.000 € ersetzt haben, jedoch wurde die Klage vom Bundesgerichtshof abgewiesen.

Leasingunternehmen haben das Recht nach einem Unfall eines Leasingautos den Profit aus einer Vollkaskoversicherung zu behalten. Der Porschefahrer hat allerdings Anspruch darauf, aus der Versicherungssumme seine Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten ersetzt zu erhalten. Sofern allerdings nach dem Ausgleich der Forderungen ein Erlös für das Unternehmen als Rest übrig bleiben sollte, ist es diesem auch laut BGH erlaubt, den Überschuss für sich zu behalten. Das gilt für die herkömmliche Vertragsart, in der keine Beteiligung des Kunden am sogenannten Mehrerlös explizit vorgesehen ist.

Category : Recht+Gesetz

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