Mo, 11th Februar, 2008 - Posted by
Der Halter eines Automobils hat minderjährige Fahrer seines Gefährts dem Versicherungsunternehmen zu melden. In einigen Bundesländern ist es 17-Jährigen bereits erlaubt, am Steuer zu sitzen, wenn sie zusammen mit einer Begleitperson, die einen Führerschein besitzt, fahren. Für Versicherungsunternehmen sind Minderjährige ein schwieriger Fall. Der Vertrag wird von den Eltern unterschrieben und läuft auch meistens über die Eltern. Nach Eintritt in die Volljährigkeit ist es oft trotzdem sinnvoller, die Police über die Eltern weiter laufen zu lassen.
Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf fügt ergänzend hinzu, dass Minderjährige keine Versicherung abschließen können und auch kein Kfz zulassen dürfen. Der Grund dafür ist, dass sie im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches § 104 ff. nicht voll geschäftsfähig sind. Alle die Minderjährigen, die nichtsdestotrotz mobil sein möchten, haben daher über ihre Eltern eine Police abschließen zu lassen. Kfz-Versicherungen sind sowieso schon sehr teuer, in diesem Spezialfall ist jedoch noch mit einer extra Investition zu rechnen. Statistiken beweisen, dass Fahranfänger viel häufiger Unfälle herbeiführen als bereits erfahrene Fahrer. Folglich ist die Preiserhöhung auch gerecht, schließlich hat ein Minderjähriger noch keine Fahrpraxis. Der Preis ergibt sich aus diversen Elementen, wie beispielsweise der Art der Versicherung, der Höhe der Selbstbeteiligung und dem Kfz-Modell.
Immer wieder wird von Experten geraten, dass Kfz als Zweitwagen einstufen zu lassen, was den Vorteil hat, dass der Fahranfänger nicht in einer hohen Schadensfreiheitsklasse bei 240 Prozent oder sogar mehr beginnt, sondern bei ungefähr 140 Prozent. So lässt sich einiges an Geld einsparen.
Da die meisten Jugendlichen kein eigenes Kfz besitzen und daher den Wagen der Eltern fahren, ist es sehr wichtig die Versicherungsgesellschaft davon in Kenntnis zu setzen, um für einen eventuellen Schadensfall vorzusorgen. Bei einem Unfall ist somit garantiert, dass die Versicherung auch tatsächlich zahlt. Diejenigen, die es nicht erwähnen, also verschweigen, dass Fahranfänger mit dem Kfz unterwegs sind, haben im Schadensfall eine Vertragsstrafe zu erwarten.
Abhängig vom Fahreralter ist es auch, welches Angebot für den Wagen eines Fahranfängers das am besten geeignete ist. Eine Haftpflichtversicherung ist jedoch vorgeschrieben. Sofern das Kfz nicht vom hohen Werte ist, kann eigentlich auf die Kaskoversicherung verzichtet werden. Als Faustformel sollte man sich merken, dass, wenn das Auto älter als acht Jahre ist, eine Haftpflichtpolice völlig ausreichend ist. Sie ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn man bei einem anderen Kfz einen Auffahrschaden anrichtet. Die Teil- und Vollkaskoversicherung ist besonders bei neuen und hochwertigen Kfz notwendig.
Ab dem 18. Lebensjahr ist es den dann Erwachsenen erlaubt, das Kfz unter eigenem Namen zuzulassen und zu versichern. Dies sollte allerdings auch durchdacht geschehen, in vielen Fällen erweist es sich sehr wohl als sinnvoll, den Wagen nicht sofort umzuschreiben, sondern erst einmal Fahrpraxis zu sammeln.
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Ich habe damals auch einige Zeit nachgedacht wie ich mein eigenes Auto einstufen soll. Habe mich schlussendlich jedoch für die eigene Versicherung entschieden. Jetzt bin ich mit den SF Jahren so weit unten dass es sowieso nicht mehr so teuer ist…
Auch ich habe mich für die eigenen Versícherung entschieden. Allerdings auch bei den 140% Kann man mit jeder Versicherung noch reden. Ich habe durch hartes Verhandelns bei 100% angefangen.