Nur ein weiteres Auto Blog

Verlust des Kaskoschutzes bei Kavalierstarts

Di, 5th Februar, 2008 - Posted by Jochen -

Bereits vergangene Woche verkündete das OLG Hamm ein Gerichtsurteil, das in der Autowelt bereits zu einigen Diskussionen geführt hat. Ein Autofahrer klagte gegen seine Kfz-Versicherung. Die Versicherung hatte sich geweigert, den bei einem Unfall am Fahrzeug des Klägers entstandenen Schaden zu übernehmen, obwohl er eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte.

Zu dem Unfall kam es, als der Kläger an der Ampel einen Kavalierstart hinlegte. Mit ein wenig mehr Gas als sonst üblich bzw. mit durchdrehenden und quietschenden Reifen schoss er bei Grün los. Allerdings verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und krachte darauf hin in eine Schutzplanke. Auf diese Weise entstand an seinem Fahrzeug ein Schaden in Höhe von 8.000 Euro, den er aufgrund des Vollkaskoschutzes bei seiner Versicherung geltend machte. Die Versicherungsgesellschaft weigerte sich den Schaden zu regulieren, weil sie den Unfall auf das grobe Fehlverhalten des Fahrers zurückführte.

Nun gab das Gericht dem Versicherungsanbieter Recht. Der Richter sah die Angelegenheit ebenfalls so wie die Versicherungsgesellschaft. Der Kläger hat fahrlässig gehandelt und kann deshalb nicht auf eine Übernahme der Reparaturkosten durch die Versicherungsgesellschaft rechnen.

Wie einleitend bereits erwähnt, wird der Fall in der Autofahrergemeinde heiß diskutiert. Die vorherrschenden Meinungen reichen weit auseinander. Die einen sind der Meinung, die Versicherungsgesellschaft müsse zahlen, da der Versicherungsnehmer seinen Beitrag entrichtet hat. Andere wiederum sehen es als gerechtfertigt an, dass die Versicherungsgesellschaft vor Gericht Recht bekommen hat.

Man kann es sehen wie man möchte, der Fall ist sehr interessant und im Grunde genommen sogar amüsant. Denn zum einen lernen wir daraus, dass man keine Versicherung gegen bewusstes Fehlverhalten abschließen kann, zum anderen sind öffentliche Straßen keine Rennstrecken - und wenn man schon rasen möchte, dann sollte man es wenigstens können.

Category : Recht+Gesetz / Versicherung

Noch keine Kommentare.

Einen Kommentar hinterlassen

Autoversicherung Online