Fr, 1st Februar, 2008 - Posted by
Nicht alle Fahranfänger befinden sich in der glücklichen Lage, ein eigenes Auto zu besitzen. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass immer wieder die Autos der Eltern für einzelne Fahrten herhalten müssen. Die meisten Eltern haben damit kein Problem, wenn die Zöglinge mit ihren Fahrzeugen unterwegs sind. Allerdings vergessen sie sehr häufig, dass sie Kfz-Versicherungstarife abgeschlossen haben, die eine Fahrzeugnutzung von Fahranfängern nicht vorsehen.
Es ist nämlich so, dass man bei vielen Versicherungsgesellschaften die Höhe des Beitrags deutlich senken kann, wenn das Fahrzeug ausschließlich von Personen gefahren wird, die mindestens 25 Jahre alt sind. Statistisch ist eindeutig belegt, dass Fahrer dieses Alters deutlich seltener in Verkehrsunfälle verwickelt sind – wodurch Beitragsnachlässe erzielt werden können, sofern die Gruppe von Fahrern nicht hinter dem Lenkrad sitzt.
Sollte der Vater solch einen Versicherungstarif abgeschlossen haben und sein Sohn, der zugleich Fahranfänger ist, einen Unfall verursachen, so ist mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen. Glücklicherweise reichen diese Konsequenzen nicht soweit, dass der Versicherungsschutz vollständig erlischt. Mittlerweile wurde gerichtlich entschieden, dass der Haftpflichtschutz in solch einem Fall weiterhin bestehen bleibt. Doch was den Kaskoschutz betrifft, so kann dieser in der Tat erlöschen.
Folglich sollten Eltern ihre Versicherungstarife noch einmal überprüfen (üblicherweise ist in der Police genau aufgeführt, ob Personen unter 25 Jahren eine Nutzung des Fahrzeugs gestattet wird) und ggf. eine Änderung des Tarifs durchführen, bevor sie ihren Nachwuchs an das Steuer lassen. Zwar wird dadurch die Beitragshöhe ansteigen, aber dafür bleibt der Kaskoschutz weiterhin erhalten. Alternativ bleibt den Eltern noch die Möglichkeit, dem Nachwuchs zu eigenen Fahrzeugen zu verhelfen – doch das wird aus finanziellen Gründen wohl nicht in allen Fällen möglich sein.
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