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Die Pendlerpauschale ist wieder in aller Munde!

Mi, 23rd Januar, 2008 - Posted by Christel -

Denn heute hat der Bundesfinanzhof die Entscheidung gefällt, dass die gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig ist. Aus diesem Grund wurde nun eine Klage von zwei Steuerzahlern an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe weitergeleitet. Der Vorsitzende des Bundesfinanzhofes, Richter Hans-Joachim Kanzler, machte deutlich, dass die Wege zur Arbeit, das Pendeln also, aus beruflichen Gründen deshalb auch rein berufliche Aufwendungen seien. Weiter sagte er, dass die Kosten für das Pendeln unvermeidbare Kosten seien, von denen sich die Arbeitnehmer nicht befreien und entziehen könnten. Außerdem verstoße die neue Regelung für die Pendlerpauschale – geltend seit dem 1. Januar, steuerlich kann seit dem erst das Pendeln ab dem 21. Kilometer abgesetzt werden – gegen den Schutz von Ehe und Familie. “Der Senat hält die Neuregelung für verfassungswidrig“, sagte deshalb der Vorsitzende Richter des Bundesfinanzhofes, Joachim Kanzler.

Und gleich geht wieder das Meckern los. Finanzminister Steinbrück glaubt auch weiter an das nach seiner Ansicht nach verfassungsgemäße Gesetz. Deswegen ließ das Finanzministerium im Zuge des öffentlich vorgestellten Gerichtsbeschlusses nur eines vermelden: “Die vom Bundesfinanzhof vorgetragenen Gründe für seine heutige Entscheidung sind nicht überzeugend”. Der Bund der Steuerzahler hält dagegen und sein Präsident Karl Heinz Däke sagte dazu: “Die alte Regelung muss sofort wieder hergestellt werden”.

Noch muss die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden. Aber einen kleinen Sieg haben die Millionen Pendler Deutschlands damit bereits errungen. Keiner weiß, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden wird, zu Gunsten oder Ungunsten der Pendler. Aber es ist zumindest sehr viel in Bewegung gekommen durch diesen Prozess und die beiden gefällten Urteile. Es bleibt also wieder einmal spannend im deutschen Gesetzesdschungel.

(Die Aktenzeichen des Prozesses lauten Bundesfinanzhof VI R 17/07 und VI R 27/07 und sind unter diesen Bezeichnungen auch im Internet zu finden.)

Category : Recht+Gesetz

Comments

Kommentar von Enrico April 22, 2008

Damit ein Anspruch auf die volle Anrechnung der Pendlerpauschale für 2007 besteht, sollte der Steuerzahler unbedingt auf der Steuererklärung jeden Kilometer eintragen, egal ob 5 oder 50 Kilometer jeden Tag zur Arbeit gefahren wurde. Kommt dann der Steuerbescheid sollte der Steuerzaheler Beschwerde einlegen oder den Vermerk “vorübergehend” verlangen.

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