Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rät Schäden die durch einen Unfall entstanden sind, eventuell selbst zu bezahlen. Denn wer seinen Unfallschaden selbst begleicht, muss nicht mit einem Rabattverlust bei der Kfz- Versicherung rechnen.
Es ist möglich sich vom entsprechenden Versicherer ausrechnen zu lassen, welche Variante die sinnvollste ist. Bei mehreren Schäden ist es eventuell rechnerisch vernünftig kleinere Schäden selbst zu begleichen und nur den teuersten Unfallschaden über die Versicherung abzuwickeln, denn schon bei zwei Schäden wird die Rückstufung der Rabatte/ Prozente/ SF- Klassen noch stärker erfolgen.
Die Folgen eines gemeldeten Unfallschadens sind also höhere Einstufungen (SF-Klassen in Prozenten berechnet) und damit verbunden ein erhöhter Jahresbeitrag über die kommenden Jahre.
Grundsätzlich müssen bis zum Ende des Jahres alle Schäden gemeldet werden. Unfallschäden die im Dezember verursacht wurden können noch bis Ende Januar des folgende Jahres angezeigt werden.
Stiftung Warentest hat unter www.test.de im August 2006 einen FINANZtest-Rechner hinterlegt, durch den man sich informieren kann, bis zu welcher Schadenshöhe es sich noch lohnt den Haftpflicht- oder Vollkasko-Schaden selbst zu zahlen.
Die Auswertung gilt zwar zur Zeit nur für die Tarifbestimmungen der Autoversicherer vom 1. Januar 2007 ist aber eine gute Orientierungshilfe.
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