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Stinker müssen einen Bogen um die Umweltzone machen

Do, 3rd Januar, 2008 - Posted by Andre -

In Köln, Hannover und Berlin müssen Fahrzeuge mit zu hohen Abgaswerten von nun an vor den Toren der Städte bleiben. Hier gelten seit dem 1. Januar dieses Jahres die ersten Umweltzonen. Passieren darf nur, wer den passenden Schein an der Scheibe pappen hat, die so genannte Umweltplakette. Je nach Farbe – rot, grün und gelb – weist sie den Weg. Mal führt er in die Innenstadt, mal auf einen Parkplatz außerhalb. Die Städte wollen auf diese Weise die Feinstaubbelastung in den von der EU vorgegebenen Grenzen von maximal 50 Mikrogramm pro Kubikmeter halten.

Ausgewiesen werden die Umweltzonen, von denen es zukünftig eine ganze Reihe in Deutschland geben wird, über zwei Verkehrsschilder. Eines zeigt an, dass die Umweltzone beginnt. Das andere listet auf, welche Plakette man haben muss, um weiterfahren zu dürfen. Die Größe der Umweltzonen legen die Städte selbst fest. Der Deutsche Städtetag hat sich schon vor dem Beschluss der Regierung für die Einführung der Zonen ausgesprochen, um der EU-Luftqualitätsrichtline Folge zu leisten.

Halter von Fahrzeugen, die in punkto Abgaswert nicht mehr der Norm entsprechen, werden es zukünftig schwer haben, zum Wochenendeinkauf in die City zu kommen. Sie müssen ihr Auto entweder nachrüsten oder aber auf die öffentlichen Verkehrsmittel zurückgreifen. Wer sich gar nicht um eine Plakette kümmert, macht sich zwar nicht strafbar, sollte aber besser einen großen Bogen um die Umweltzonen machen. Bei einem Punkt in Flensburg und 40 Euro Bußgeld wird es ein teurer Spaß, die Zone ohne „Abgaspass“ zu passieren. Da ist es besser, sich eine Plakette beim TÜV oder in der Werkstatt zu besorgen. Der Preis variiert je nach Region.

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Category : Umwelt / Verkehr

Comments

Kommentar von Helga Januar 4, 2008

Das ist doch ein ziemlich hartes Stück für Einwohner, die bereits seit Jahrzehnten in der Umweltzone wohnen und sich aber kein Nachrüsten oder ähnliches einfach mal so leisten können. Da sollte es doch schon eine Sonderregelung geben.

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