Cabrios – An Silvester in die Garage
Oder zumindest an einen geschützten Ort. Denn wo sonst die Teilkaskoversicherung die Schäden übernimmt, welche durch Böller und Silvesterraketen entstehen, geht ein Cabrio Besitzer meist leer aus. Wenn die Stoffabdeckung des Cabrios beschädigt wird, ist Selbstzahlen des Schadens angesagt. Dies wissen viele Fahrer von Cabrios nicht und versäumen es deshalb, ihr Fahrzeug über Silvester in eine Garage oder an einen anderen geschützten Ort zu stellen. Die Schäden, die ansonsten auftreten können und das Nichtzahlen der Versicherung lassen den Autofahrer dann meist recht alt aussehen. Wer denkt schon, ihn könnte ein Schaden treffen? Die meisten Menschen verdrängen dies gerne, auch Fahrzeughalter, erst recht jene von Cabrios. Dabei ist der Schutz gegen Schäden gerade in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar ganz einfach. Man muss nur daran Denken und darf sich den Abend in Bezug auf sein Auto und die Gefährdung des selbigen nicht schön reden.
Schnell ist eine glimmende Rakete auf ein Autodach gefallen. Bei den herkömmlichen Fahrzeugen entstehen dadurch meist keine Schäden, bei Cabrios sieht dies jedoch anders aus. Solange durch die Dachbeschädigung kein Feuer entsteht und das Auto dementsprechend beschädigt, wird keine Teilkaskoversicherung einen solchen „Silvesterunfall“ bezahlen. Die Vollkaskoversicherung übernimmt diese Schäden übrigens fast immer.
Aber Nachfragen bei der Versicherung lohnt sich, damit hinterher nicht das böse Erwachen kommt. Denn Silvester will jeder seinen Spaß und keinen Ärger mit leicht angebrannten Stoffverdecken von Cabrios haben. Deshalb Auto in die Garage oder an einen anderen geschützten Ort, wie zum Beispiel auf einem geschützten Grundstück oder in einer Tiefgarage, dann kann nichts passieren und man kann sich auf das Feiern konzentrieren.

