Sa, 1st Dezember, 2007 - Posted by
Dass sich durch einen KFZ-Tarifwechsel oft viele EUROs bei der Autoversicherung eingesparen lassen, sollte dank der andauerenden Werbe-Berieselung bekannt sein. Weniger bekannt scheint zu seien, wo genau sich die einzelnen Tarife voneinander unterscheiden.
Beispielsweise gibt es unterschiedliche KFZ-Haftpflichttarife je nach Nutzerkreis, Fahrzeugalter und Beruf. Allerdings sind die Tarife untereinander nur schwer vergleichbar, da ein Anbieter unter anderem mit Preisnachlässen für eine Bahncard Werbung macht, selbst nach Wohneigentum wird gefragt. Einige Angebote haben sogar zur Konsequenz, dass das Leistungsangebot aufgestockt wird. Mehrere Gesellschaften bieten eine sogenannte Mallorca Police an, die die mindestens vorgeschriebene Schadensdeckung innerhalb Deutschland auch für oft geringer versicherte Kfz im Ausland garantiert. Beim Vergleich der Basis-Tarife haben sich einige Gesellschaften laut Stiftung Warentest besonders behaupten können, wie z. B. die Tarife der WGV-Schwäbischen Allgemeinen, der Huk24 und der Direct Line.
Fahranfänger sollten laut Stiftung Warentest als erstes über die Kfz-Versicherung der Eltern mitversichert werden, da bei dieser ein meist günstigerer Eingangssatz angeboten wird. Anderenfalls kann der Fahranfänger den Wagen als Zweitwagen über die Eltern versichern lassen, jedoch sollten hierbei unbedingt getrennte Verträge abgeschlossen werden.
Beachten sollte man auch, dass es regionale Unterschiede gibt. Regionalstatistiken mit der Abschätzung des jeweiligen Gefahrenrisikos veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft jährlich. Berlin kommt einen überdurchschnittlichen Indexwert aufgrund höherer Unfallzahlen als im Umland.
Wer vorhat die Autoversicherung zu kündigen, sollte aus Beweisgründen die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein versenden, um den gesamten Vorgang besser dokumentieren zu können. Auch sollte man den Altvertrag erst dann beenden, wenn die Zusage des Neuversicherers garantiert ist. In dem neuen Vertrag sollte außerdem eine unbegrenzte Versicherungssumme gewählt werden, wie zum Beispiel 50 Millionen EURO.
Ab 2008 ist es neu, dass Kaskoversicherungen, die auch Schäden am eigenen Auto decken, nicht mehr Zahlungen komplett verweigern dürfen, weil der Kfz-Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat. Sie müssen ab Januar laut Stiftung Warentest mindestens einen geringen Teil des Schadens ersetzen.
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Habe meine Versicherung dieses Jahr auch mal gewechselt wird mir ab nächstes Jahr einiges an Geld sparen.