Do, 22nd November, 2007 - Posted by
Die Kfz-Versicherung, auch als Autoversicherung oder PKW Versicherung bezeichnet, wird generell in zwei Bereiche aufgeteilt: Zum einen in die Haftpflichtversicherung und zum anderen die Kaskoversicherung. Bei der Kaskoversicherung ist zwischen der Vollkaskoversicherung und der Teilkaskoversicherung zu unterscheiden. Die Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung und ist folglich für jedes Auto abzuschließen. Die Kaskoversicherung kann dagegen optional gewählt werden und ist daher keine Pflichtpolice.
Die Haftpflichtpolice, auch als Kfz–Haftpflichtversicherung bezeichnet, ist der Teil der Kfz–Versicherung, der ausschließlich den entstandenen Schaden des Unfallgegners trägt, allerdings nicht den eigenen Schaden. Die Haftpflichtversicherung wird also immer dann beansprucht, wenn man einen Schaden verursacht hat, der bei einer anderen Person schuldlos einen Schaden entstehen liess. In Deutschland ist die Haftpflichtpolice eine Pflichtversicherung, ohne die kein Kfz zugelassen werden darf. Es ist jedoch ausgeschlossen, eine Selbstbeteiligung für die Haftpflichtversicherung zu vereinbaren. Folgende Schäden sind mit einer Haftpflichtversicherung abgedeckt:
Die Kaskoversicherung, auch als Fahrzeugversicherung bezeichnet, versichert den Schaden der am eigenen Kfz entstanden ist. Die Kaskoversicherung zahlt demzufolge dann, wenn der entstandene Schaden am eigenen Kraftfahrzeug selbstverschuldet ist. Es ist dabei zwischen zwei Arten von Kaskoversicherungen zu unterscheiden: Zum einen gibt es die Vollkaskoversicherung und zum anderen die Teilkaskoversicherung. Beide Versicherungsarten sind nicht verpflichtend abzuschließen. Sie können optional abgeschlossen werden.
Die Vollkaskoversicherung wird normalerweise bei Neuwagen oder hochwertigen Fahrzeugen vereinbart, die Teilkaskoversicherung auch bei Gebrauchtwagen oder Fahrzeugen mit geringerem Wert. Es gibt bei beiden Versicherungen die Möglichkeit eine Selbstbeteiligung abzuschließen. Die Selbstbeteiligung stellt den Teil dar, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall anteilig von der Schadenhöhe selbst zu zahlen hat. Die häufigsten Selbstbeteiligungen sind 300 EURO, 500 EURO oder 1000 EURO für die Vollkaskoversicherung und 150 EURO und 300 EURO für die Teilkaskoversicherung. Sofern für ein Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen worden ist, ist die Teilkaskoversicherung immer eingeschlossen.
Die Vollkaskoversicherung deckt folgende Schadensarten ab:
Die Teilkaskoversicherung deckt hingegen die folgenden Schäden:
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Hallo,
deine Ausführungen sind sehr gut uns ausführlich muss ich sagen, mache sowas beuflich und treffen, besonders in Blogs, nicht oft auf sermaßen detailierte Informationen, wie der Kfz-Haftpflichtversicherung usw.
Danke dafür!