Anreize für den KFZ-Versicherungswechsel

Um neue Kunden anzuwerben, überbieten sich die Autoversicherer derzeitig mit preiswerten Prämien und Sonderregelungen zur Versicherung. Im Einzelfall können sich solche Extras in Kfz-Policen durchaus lohnen.

Durch eine Teil-Kaskoversicherung werden regelmäßig nur Schäden versichert, die beim Zusammenstoß mit Wild geschehen, wie beispielsweise Rehen und Wildschweinen. Bei einer erweiterten Deckung entschädigt die Versicherung den Versicherten auch in spezielleren Fällen, wie etwa beim Zusammenstoß mit Schafen oder Pferden.

Für selbst verschuldete Unfälle zahlt eine Vollkasko-Versicherung nur, wenn der Fahrer nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Einige Versicherer übernehmen inzwischen auch bei grober Fahrlässigkeit Schäden, wenn zum Beispiel der Versicherte eine rote Ampel übersehen hat. Aufgrund des ab 2008 in Kraft tretenden neuen Versicherungsrechts hat sich der Versicherte mindestens partiell am entstandenen Schaden zu beteiligen, je nachdem wie viel Schuld er für die Verursachung des Schadens zu tragen.

Mallorca-Police: Diese Zusatzversicherung für Mietwagen im Ausland kann wichtig für Touristen sein. In der Regel gelten im Urlaubsland nur Mindestversicherungssummen mit der Mietwagenpolice als abgesichert. Ist der Schaden höher, kann der Verursacher des Unfalls zur Kasse gebeten werden. Die „Mallorca-Police“ schließt diese Lücke.

Neu für alt: Steigt der Wert eines Autos durch eine Reparatur nach einem Unfall, weil zum Beispiel ein neuer Motor eingebaut wurde, muss der Kunde eigentlich die Differenz zum Zeitwert tragen. Das kann teuer werden. Bei einer „Neu für alt“-Regelung verzichtet der Versicherer auf diese Ansprüche.

Neuwertentschädigung: Schon kurz nach dem Kauf hat ein Neuwagen 20 Prozent und mehr seines Wertes verloren. Im Fall eines Unfalls mit Totalschaden, ist das ärgerlich für den Eigentümer. Er erhält nur Schadenersatz in Höhe des Marktwerts, zu wenig für ein neues Auto. Verträge mit einer Neuwertklausel garantieren, dass der Versicherte bei einem Totalschaden im ersten Jahr ab Kauf den Neuwert erstattet bekommt.

Rabattretter/Rabattschutz: Nach einem Schadensfall wird der Kunde in der Regel zurückgestuft und muss im Folgejahr eine höhere Prämie zahlen. Hat der Versicherte einen Rabattretter vereinbart, bleibt die Prämie unverändert, allerdings verzögert sich in der Zukunft die Einstufung in eine bessere Prämie. Beim Rabattschutz hat der Kunde – gegen einen deutlichen Prämienaufschlag – ohne Nachteile beispielsweise drei Crashs frei.

Schutzbriefe: Schutzbriefe versprechen schnelle und günstige Hilfe bei Autopannen. Allerdings bieten viele Hersteller für Neuwagen in den ersten drei Jahren vergleichbare Garantien. Andere Autofahrer sind über die Mitgliedschaft in einem Automobilclub für solche Fälle geschützt.

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