Di, 6th November, 2007 - Posted by
Ab 01.01.2008 tritt das neue Versicherungsvertragsgesetz in Kraft. Eindeutiges Ziel ist die Stärkung der Rechte der Verbraucher. Ab Januar gilt das Gesetz allerdings erst für nach diesem Zeitraum abgeschlossene Verträge. Für bereits bestehende Verträge tritt das Gesetz ein Jahr später, also ab 01.01.09 in Kraft. Zahlreiche Versicherungsgesellschaften lassen aber ihre Kunden schon ab 2008 von dem neuen Gesetz profitieren.
Gerade im Bereich der Kfz-Versicherungen können die Versicherten aufatmen, denn das Alles oder Nichts Prinzip gehört der Vergangenheit an. Unter dem alten Versicherungsvertagsgesetz war das Versicherungsunternehmen sofort von der Leistungspflicht befreit, sobald ein Schadensfall durch grob fahrlässiges Verhalten entstanden war. Mit dem neuen Gesetz muss die Schwere der Schuld des Versicherten erst exakt überprüft werden. Erst nach einem Ergebnis kann der Anteil der Schadensregulierung vom Versicherer festgelegt werden.
Beispiel: Grobe Fahrlässigkeit ist das Fahren mit abgefahrenen Reifen. Resultiert daraus ein Unfall muss die Versicherung zumindest einen Teil der entstandenen Kosten ( 25- 50%) übernehmen.
Auch die Fristen (Verjährungsfrist / Klagefrist) die nach einem Schadensfall zu beachten sind, werden ab Januar 2008 verlängert. Liegt nach einem Schadensfall die Kündigung innerhalb von 4 Wochen bei der Gesellschaft vor, muss durch das neue Versicherungsvertragsgesetz die Versicherung anteilige Rückzahlungen der bereits geleisteten Beiträge vornehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Versicherungsgesellschaft für einen Schaden aufgekommen ist oder die Kostenübernahme verweigert hat.
Inwieweit welche Gesellschaften auch Altverträge umstellen, sollte durch ein kurzes Telefonat mit dem entsprechenden Versicherer geklärt werden.
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Kann ja kaum glauben, dass diese regierung tatsächlich auch Gesetzte abschließt, die dem Verbraucher tatsächlich auch helfen. Danke für den Tipp, werde mich gleich mal bei meiner Versicherung informieren.