Fr, 2nd November, 2007 - Posted by
Bei einem Verkehrsunfall geht der geschädigte Fahrer bei seiner eigenen Autoversicherung meist leer aus, denn im Gegensatz zu den verletzten Beifahrern, die in der Regel einen Schadensersatz vom Kfz- Haftpflichtversicherer erhalten, kann er normalerweise keine Regressansprüche gegen die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung stellen.
Seit Oktober 2007 hat die VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG dieses Problem nun gelöst. Jetzt ist es möglich die Fahrerschutz-Versicherung (FSV) abzuschließen.
Die Fahrerschutz-Versicherung erstattet dem Fahrer seinen Personenschaden bei Unfällen, die er selbst verursacht hat. Versicherungsschutz besteht aber auch, wenn der fremde Schädiger nicht ermittelt werden kann. Entschädigt wird vollständig in dem Rahmen, innerhalb dessen sich auch eine gegnerische Haftpflichtversicherung einsetzen würde.
Die Deckungssumme der FSV des Volkwohl Bundes liegt bei acht Millionen Euro. Mit dieser Deckungssumme können beispielsweise:
übernommen werden.
Die Fahrerschutz-Versicherung der VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG kann gegen einen geringfügigen Mehrbeitrag als Zusatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
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