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Gerichtsurteil zur Leistungsverweigerung bei Falschangaben nach Autodiebstahl

Do, 1st November, 2007 - Posted by Gerald -

Das Dienstfahrzeug, ein Audi S 8, wurde einer Frau gestohlen. Während der Tatzeit wurde der Wagen von einem der Vorgesetzten der Frau benutzt. Der Führer des Fahrzeuges erstattete Anzeige und verlangte im Rahmen des Versicherungsschutzes einen Schadensersatz bei der Autoversicherung. Die Fragen, die ihm seitens des Kaskoversicherers gestellt wurden beantwortete er nur zum Teil korrekt. Bei der ersten Frage gab er zu Unrecht an, dass ihm zum ersten Mal ein Auto gestohlen wurde. Bei der zweiten falschen Antwort wurden von ihm Informationen über die Autoschlüssel angefordert. Laut seinen Angaben hatte er für den Diebstahlwagen nur zwei Schlüssel, in Wirklichkeit waren es vier. Die zwei anderen Schlüssel wurden der Versicherung erst auf Anfrage ausgehändigt.

Das war aus Sicht der Versicherer ausreichend, um den Schadensersatz wegen vorsätzlicher Verletzung der Obliegenheit zu verweigern. Dagegen klagte der Bestohlene und bekam mit dem am 18.07.07 vom Landgericht Düsseldorf gesprochenem Urteil Recht (Az.: 11 O 139/06).

Daran, dass ein Diebstahl wirklich stattgefunden hatte, konnte nach Ermessen der Richter niemand mehr rütteln. Es ist allgemein üblich, dass der Geschädigte in der Beweispflicht ist. Ein solcher Beweis ist dann genügend, wenn er „….nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die in den Versicherungsbedingungen genannte Entwendung zulässt….“

Da sich der Kläger bei den Falschangaben mit dem Schlüssel nichts Böses gedacht hatte, konnten die Richter ihm das „verzeihen“. Hätte der Geschädigte dies jedoch mit der Absicht getan, einen Versicherungsbetrug durchzuführen, würde das Verhalten nicht mehr unter die Rubrik „entschuldbare Nachlässigkeit“ fallen. Der beklagte Versicherer hatte ihm aber nichts dergleichen vorgeworfen.
Was die Frage mit der Anzahl der entwendeten Fahrzeugen anbelangt, war der Versicherte insofern nicht dazu verpflichtet darüber Angaben zu machen, da es sich um ein nicht versichertes Privatauto gehandelt hatte.

Category : KFZ / Versicherung

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