Do, 20th September, 2007 - Posted by
Mit dem Neuwagen vom Hof des Händlers zu fahren, heißt, ein paar tausend Euro Verlust zu machen. Denn der Wiederverkaufswert sinkt schon mit der ersten Fahrt. Deshalb entscheiden sich viele lieber für einen guten Gebrauchten, der nicht zu viele Kilometer auf dem Buckel hat und auch optisch noch einiges hergibt. Zu beachten ist, wo der Wagen gekauft wird. Denn private Verkäufer geben keine Garantie und auch keine Gewährleistung, sind dafür aber meist etwas günstiger. Ob es sich lohnt, ein paar Euro zu sparen und damit auf Gewährleistungsansprüche zu verzichten, sei dahingestellt.
Gewerbliche Verkäufer sind zu einer einjährigen Sachmängelhaftung verpflichtet. Innerhalb dieses Zeitfensters haben sie die Mängel kostenlos zu beheben. Die Handhabung dieser Regelung ist allerdings nicht ganz frei von Reibungspunkten. Die ersten sechs Monate müsste der Händler beweisen, dass der Schaden nicht schon beim Kauf vorhanden war. Danach ist der Käufer in der Beweispflicht und steht damit meist vor einem Problem. Mit einem von der Dekra oder einer anderen Sachverständigenorganisation erstellten Gebrauchtwagen-Check gehen beide Seiten auf Nummer sicher. Denn das Zertifikat weist alle Mängel auf, die vorhanden sind. Darauf kann man sich dann berufen.
Gibt der Gebrauchtwagenhändler eine Garantie, sollte diese sehr genau gelesen werden. Häufig gibt es Ausschlussklauseln für bestimmte Fahrzeugteile oder ab einer gewissen Laufleistung. Wenn die Garantie in einem solchen Fall nicht greift, kann der Kunde immer noch auf die Sachmängelhaftung verweisen. Geht es dabei um Verschleißteile, hat er in der Regel jedoch sehr schlechte Karten.
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