Sa, 8th September, 2007 - Posted by
Der Auto Club Europa e.V. (ACE) hat in einer aktuellen Pressemitteilung über Sinn und/oder Unsinn einer Insassenunfallversicherung berichtet. Daraus geht hervor, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung umfassend genug ist und gleichfalls Fahrzeuginsassen mit einbezieht. Zu empfehlen wäre jedoch auf jeden Fall die höchstmögliche Versicherungssumme bei der Kfz-Haftpflicht zu wählen und nicht die Mindestdeckung zu vereinbaren.
Sofern der Versicherte den Schutz der Fahrzeuginsassen mit einer gewissen Priorität betrachtet, kann der Abschluss einer InsassenunfallvVersicherung tatsächlich von Vorteil sein. Das kann insbesondere dann zum Tragen kommen, wenn sich Haftpflichtansprüche als nicht oder schwer durchsetzbar erweisen. Dieser Fall kann zum Beispiel bei Fahrerflucht eintreten.
Ein weiterer Vorteil der Insassenunfallversicherung wäre die Tatsache, dass anders als beim Haftpflichtschaden, bei Leistungen aus der Insassen-Unfallversicherung der Schaden nicht konkret beziffert und nachgewiesen werden muss. Vielmehr lege der Versicherungsvertrag den Leistungsumfang nach Maßgabe des Invaliditätsgrades nach dem Unfall fest, ohne dass es darauf ankomme, dass tatsächlich ein Schaden in entsprechender Höhe eingetreten sei.
Laut ACE sollte der Fahrzeughalter also genau überlegen ob und welche Insassen er zusätzlich absichern möchte. Bei Familienmitgliedern bietet sich dann eher ein Abschluss einer allgemeinen privaten Unfallversicherung an. Sie schützt den Versicherten rundum und natürlich auch wenn der Schaden durch einen Unfall verursacht wurde. Auch ist die Unfallversicherung in aller Regel günstiger als die spezielle Insassen-Unfallversicherung.
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