Ein Unfall im Ausland ist nicht nur ärgerlich, weil vermutlich der Urlaub entweder komplett ausfällt oder sich verkürzt, problematisch wird es vor allem im Bezug auf das richtige Verhalten am Unfallort. Die HUK-Coburg gibt in diesem Zusammenhang einige Ratschläge:
Grundsätzlich sollte man sich, bevor man ins Ausland fährt, eine Warnweste zu legen. Denn in vielen europäischen Ländern ist es mittlerweile Pflicht, beim Aussteigen eine Warnweste anzuziehen. In Ländern wie Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, Slowakei, Spanien und Tschechien besteht diese Pflicht schon. Wer ohne Weste erwischt wird, muss vielfach dann zahlen. Ein Warndreieck sollte den Unfallort natürlich immer und überall absichern.
Auch kann es nicht falsch sein, die Polizei in dem jeweiligen Land zu informieren, denn in einigen Staaten, so zum Beispiel Polen oder Rumänien, muss jeder Unfall gemeldet werden. Auf jeden Fall sollte jeder Unfall protokolliert werden. Als Vorsorgemaßnahme gehört von daher der europäische Unfallbericht in jedes Handschuhfach. Die sorgfältige Beantwortung der Fragen nach Personalien, Versicherung, Unfallhergang und Personalien eventueller Zeugen hilft später bei der Schadenregulierung. Den europäische Unfallbericht kann jeder Versicherte bei seiner Kfz-Versicherung erhalten.
Zu beachten ist auch noch, dass es natürlich am besten ist, wenn beide Parteien ein identisches Formular ausfüllen. Da man bei Unterzeichnung den Inhalt anerkennt. In Punkt 14 des europäischen Unfallberichtes können Anmerkungen und Widersprüche vermerkt werden. Sollten Sprachschwierigkeiten und Widersprüche existieren ist es am Besten wenn jeder seinen eigenen Bericht ausfüllt und unterschreibt. Die Kopien werden im Anschluss ausgetauscht.
In der Regel gilt bei einem Unfall das nationale Recht des jeweiligen Landes. Um eventuell daraus resultierenden Schäden vorzubeugen, kann in Verbindung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Ausland-Schadenschutzversicherung abgeschlossen werden. Der entsprechende Versicherer garantiert dann, das Personen- und Schachschäden so reguliert werden, als ob der Unfall sich in Deutschland ereignet hätte.
Angenehm ist, dass bei Unfällen im europäischen Ausland Schadensersatzansprüche mittlerweile von Zuhause aus geregelt werden können. Sollte man nach drei Monaten nichts von der gegnerischen Versicherung gehört haben, kann sich der Geschädigte an Verkehrsopferhilfe e.V.. -Entschädigungsstelle-. Glockengießerwall 1. 20095 Hamburg wenden.
Quelle Huk Coburg Pressemappe