KFZ-Blog :- Automobiles ungebremst

Von Autos und anderen Mobilen

Gang einlegen beim Parken am Hang

Abgelegt unter: KFZ, Versicherung — Andre at 11:32 am on Donnerstag, Juni 21, 2007

Parken an einem Hang oder einer abschüssigen Straße bedarf besonderer Sorgfalt. Kommt der Wagen ins Rollen, wird es teuer. Vor allem dann, wenn nur die Handbremse angezogen, aber kein Gang eingelegt wurde. In dem Fall kann die Versicherung dem Halter die kalte Schulter zeigen und die Zahlung verweigern. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe hervor (Aktenzeichen: 19 U 127/07).

Autofahrer, die ihren Wagen nicht entsprechend absichern, verlieren demnach ihren Versicherungsschutz. „Grob fahrlässig“ werteten die Richter das Verhalten des Klägers. Er hatte an einer Straße mit zehn Prozent Gefälle den Wagen nur mit der Handbremse am Fortrollen gehindert. Viel genutzt hatte es nicht. Das Fahrzeug macht sich selbstständig und wurde beschädigt. Den Schaden sollte die Versicherung übernehmen.

Dass sie nicht zahlen muss, bestätigte jetzt das Oberlandesgericht. An einer exponierten Stelle wie einer Straße mit Gefälle habe der Halter eine besondere Sorgfaltspflicht. Mit dem Argument, den Gang aus Versehen nicht eingelegt zu haben, konnte der Kläger nicht überzeugen.

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