Do, 22nd März, 2007 - Posted by
Ein kleiner Rempler auf dem Parkplatz, weil man kurz nicht aufgepasst oder einfach falsch eingeschlagen hat, ist eigentliche eine Bagatelle. Doch immerhin jeder Sechste kümmert sich nicht um den Schaden – in den Städten jeder vierte Verursacher – und fährt einfach davon. Damit liegt zum einen Unfallflucht vor, zum anderen kann sich die Kfz-Haftpflichtversicherung das Geld für die Schadensregulierung später zurückholen.
Konsequenzen, die man sich sparen kann. Immerhin 45 Prozent der „Flüchtigen“ werden gestellt. Sieben Punkte in der Verkehrssünderdatei plus Geldstrafe werden dann fällig. Bei vielen ist zusätzlich der Führerschein weg. Das gilt auch, wenn man einfach nur eine Visitenkarte unter den Scheibenwischer legt oder nicht lange genug wartet. Es gibt viel zu beachten, um nicht den „schwarzen Peter“ zugeschustert zu bekommen.
Der ADAC rät daher, mindestens eine halbe Stunde auf den Halter des beschädigten Fahrzeuges zu warten. Eine genaue Zeitangabe gibt es leider nicht. Wartet man umsonst, muss der Weg direkt zur Polizei führen – nicht erst innerhalb von 24 Stunden. Hat man nicht gemerkt, dass man ein anderes Fahrzeug beschädigt hat, und wird später deswegen strafrechtlich verfolgt, sollte man sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. In dem Fall muss seitens des Klägers der Nachweis erbracht werden, dass man den Schaden bemerkt hat.
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