Rußpartikelfilter bei Dieselfahrzeugen werden steuerlich gefördert

Seit 2005 schwelte der Streit um steuerliche Vergünstigungen für die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Rußpartikelfiltern. Jetzt ist es geschafft. Die Entscheidung ist gefallen und das Kraftfahrzeugsteuergesetz entsprechend geändert worden.

Fahrzeuge, deren Erstzulassung bis Ende 2006 erfolgte, erhalten ab dem 1. April 2007 einen einmaligen Bonus von 330 Euro auf die Steuer. Dafür muss der Wagen zwischen Anfang 2006 bis Ende 2009 entsprechend nachgerüstet werden. Sonst gibt es außer einem höheren Steuerbescheid nichts. Das gilt wie auch die Förderung für Dieselautos, die bis Ende vergangenen Jahres erstmalig zugelassen wurden. Halter müssen dann von April 2007 bis Ende März 2011 je 100 Kubikzentimeter 1,20 Euro mehr zahlen. Ebenso Neufahrzeuge, die nicht den Euro-5-Grenzwert einhalten.

Die Mehrkosten für Autos ohne Filter belaufen sich für die Halter im Jahr auf rund 25 Euro. Das Geld deckt die Einnahmeausfälle, die den Ländern durch den einmaligen Steuerbonus entstehen. Nach Schätzungen können von den zehn Millionen Dieselfahrzeugen rund zwei Millionen nachgerüstet werde. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 600 Euro je Wagen, von denen die Hälfte über die Förderung erstattet werde.

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