Di, 27th Februar, 2007 - Posted by
Tuning ist Geschmackssache. Tiefer legen, Spoiler vorne und hinten, dicker Auspuff und breite Schluffen gehören für viele zum Auto. Nur sollten Tuningfans jede Veränderung auch der Kfz-Versicherung melden, rein um sicher zu gehen, dass sie im Schadensfall nicht den Vollkasko-Schutz verlieren.
Genau das ist jetzt einem Tuning-Freund passiert. Er hatte technische Veränderungen vorgenommen, sie allerdings nicht seiner Vollkasko-Versicherung mitgeteilt. Als der Sohn sich den Wagen lieh und einen schweren Unfall baute, bei dem ein Mensch starb, stellte sie sich quer und wollte den Totalschaden am Fahrzeug nicht begleichen. Das Landgericht Mainz gab erst dem Fahrzeughalter Recht. Doch das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Koblenz (AZ 10 U 56/06) aufgehoben.
Das Tuning müsse nicht unbedingt ursächlich für den Unfall sein. Doch es verleite dazu, die Möglichkeiten des Fahrzeuges auszureizen, begründeten die Richter das Urteil. Sie sehen in den Veränderungen die Gefahr erhöhende Umstände. Daher sei der Fahrzeughalter verpflichtet, auch Tuningmaßnahmen an die Versicherung zu melden.
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erinnerungen an meine jugend werden wach,
nach dem erblicken der kelle, wurde erstmal schnell das kleine heftchen mit den ABE´s gesucht und jeder polizist wollte es auch immer ganz genau wissen…
warum sollte sich das ändern?
mfg BigBo
Gut zu wissen. Ich bin immer davon ausgegangen, wenn ich die Tuningteile ordnungsgemäß eingetragen habe, bekomme ich auch keine Schwierigkeiten mit der Versicherung. Aber man lernt ja nie aus. Meine Versicherung bekommt jetzt erst mal Post.
Gruß Klaus