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Fiktiver Schadensersatz nach einem Unfall

Do, 22nd Februar, 2007 - Posted by Andre -

Ein Unfall ist sicherlich nichts Positives. Für manche Fahrzeuge stellt er allerdings so etwas wie eine Erlösung dar. Dann, wenn sie ohnehin kurz vor der Pensionierung standen. Reparieren lassen muss man sein Auto in dem Fall nicht, darf aber den Schadensersatz fordern. Das sagt das Landgericht Köln (AZ 13 S 4/06). „Fiktiver Schadensersatz“ nennt sich dieses Vorgehen.

Klage eingereicht hatte ein Mann, der sein Auto nach einem Verkehrsunfall nicht mehr reparieren lassen, dennoch die Reparaturkosten erstattet haben wollte. Dafür hatte er sich an eine Markenwerkstatt gewandt und die dortigen Stundensätze für den Schadensersatz eingereicht. Damit war die Versicherung des Unfallgegners nicht einverstanden und forderte ein günstigeres Angebot.

Darauf hat sie laut der Kölner Richter allerdings kein Recht. Die Versicherung dürfe weder vorschrieben, wo, noch ob ein Fahrzeug repariert wird. Jetzt muss die Versicherung den fiktiven Schadensersatz in voller Höhe zahlen.

Category : Autos / KFZ / Recht+Gesetz / Versicherung

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