Alkoholverbot für Fahranfänger

Mit der Einstellung, ich fahre mal eben zur Party, trinke ein Bier, weil es mich ja nicht umhaut, und dann geht es im Auto wieder nach Hause, werden Fahranfänger demnächst nicht weit kommen. Für sie soll, so der Beschluss des Bundeskabinetts auf Vorschlag von Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD), ab Herbst ein absolutes Alkoholverbot gelten.

Das Verbot gilt dann für die zweijährige Probezeit und ist unabhängig davon, ob der Fahranfänger 18 oder 35 ist. Verstößt man gegen die Regel, wird ein Bußgeld von 125 Euro fällig, zu dem sich zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei gesellen. In schweren Fällen kommt auch ein bis zu 450 Euro teures Aufbauseminar hinzu und wird die Probezeit auf vier Jahre verdoppelt. Und da es immer wieder Unbelehrbare gibt, wird bei mehreren Verstößen ein Strafe von bis zu 1.000 Euro möglich sein.

Das Limit für Fahranfänger liegt allerdings nicht bei 0,0, sondern aus messtechnischen Gründen bei 0,2 Promille. Nach der Probezeit gelten ganz normal 0,5 Promille als Obergrenze. Ziel des Beschlusses ist es, die Zahl der Unfälle, die auf alkoholisierte Fahranfänger zurückzuführen sind – vor allem nach Disco-Besuchen – deutlich zu verringern.

Related Articles:

Comments

  1. julia says:

    ich finde es gut den wenn man abends irgendwohin fahren will hat man immer die angst das jugendliche fahranfänger alkoholiesiert aus einer disco oder von einer party kommen und mit dem auto fahren und das ist meiner meinung nach nicht richtig ich bin der meinung jeder ob fahranfänger oder anderer sollte garkein alkohol trinken jedenfalls nicht am steuer

  2. Heinz Weiss says:

    Das ist doch mal eine gute Sache! Wir in Bad Buchau haben uns auch kräftig darüber gestritten ob es was bringt oder nicht.

Speak Your Mind

*